Nachhaltigkeit

So finden Verbraucher das passende Refurbished Produkt: Gebraucht kann günstig sein

Bei Refurbished Produkten kann teure, aber gebrauchte Elektronik oder Kleidung zum Schnäppchen werden. Der Preis sollte allerdings nicht ausschlaggebend sein.

Von 
Wolfgang Mulke
Lesedauer: 
Aufbereitete Smartphones finden Verbraucher sowohl in Webshops, aber auch beim Hersteller Apple. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

Berlin. Auf dem Flohmarkt haben es potenzielle Käufer leicht. Die Ware lässt sich vor Ort anschauen und prüfen. Ein Blick auf den Verkäufer weckt entweder Vertrauen oder aber manchmal auch Skepsis. Beim Preis lässt sich womöglich so lange handeln, bis beide Seiten zufrieden sind.

Doch hier geht es in der Regel um einfache Artikel, die nur wenige Euro kosten, das finanzielle Risiko für den Käufer ist gering. Doch warum sollten Verbraucher nicht auch bei hochwertigen und entsprechend kostspieligen Produkten auf gebrauchte Modelle zurückgreifen?

Bei Autos gibt es den Gebrauchtwagenmarkt schon immer. Auch bei Waschmaschinen oder Geschirrspülern bieten Händler eine breite Angebotspalette an bereits genutzten Geräten an. Im Vergleich zu den Neupreisen sind die Abschläge hier gewaltig. Seit einiger Zeit liegen auch sogenannte Refurbished Produkte im Trend. Dabei handelt es sich nicht um Waren aus zweiter Hand, die einfach nach dem Erstgebrauch den Besitzer wechseln. Vielmehr werden Smartphones, Notebooks oder auch Textilien zunächst aufgearbeitet und erst danach wieder an einen neuen Besitzer verkauft. Das kann sich ob der deutlich günstigeren Preise im Vergleich zum neuen Gerät lohnen, wie Beispiele aus den Webshops großer Hersteller zeigen.

Outdoor-Ausrüster Vaude setzt auf nachhaltige Textilien

So bietet der Computerhersteller Lenovo ein wieder aufgearbeitetes Notebook zum Beispiel für 721 US-Dollar an. Für das gleiche Modell müssten Kunden beim Neukauf 1.391,99 US-Dollar bezahlen. Apple bietet ein iPhone 15 mit 128 Gigabit Speicher für 719 Euro statt zum Neupreis von 849 Euro an und verspricht eine „eingehende Generalüberholung vor dem Verkauf“.

Der Trend hat auch einige Textilhersteller erfasst. Darunter ist etwa der Tettnanger Outdoor-Ausrüster Vaude. Das schwäbische Unternehmen gilt als einer der Vorreiter bei nachhaltigen Textilien. Das hat im wahrsten Wortsinn seinen Preis, denn die Jacken, Hosen oder Schlafsäcke der Firma sind kostspielige Anschaffungen.

Um die Kreislaufwirtschaft voranzubringen und zugleich auch die Produkte weniger kaufkräftigen Kunden zugänglich zu machen, bietet Vaude unter dem Titel Second Hand auch gebrauchte Outdoor-Artikel an. Dann kostet zum Beispiel die Fahrrad-Regenjacke rund 184 Euro statt neu 280 Euro. „Aktuell beziehen wir unsere Second Hand Produkte aus Retouren und Rückläufern, die sorgfältig geprüft, repariert und aufbereitet werden“, erläutert Vaude-Sprecher Benedikt Tröster. Die Schnäppchen sind anscheinend begehrt. Es sei eine Herausforderung, genug Ware in den Shop zu bekommen. Vor allem jüngere Kunden, die mit Gebrauchtwaren vertraut sind, fänden hier ein zusätzliches Angebot.

Eine allgemein gültige Abgrenzung zu Second Hand gibt es nicht

Bei Second-Hand-Waren handelt es sich meist nicht um wieder aufgearbeitete Produkte. Eine allgemein gültige Abgrenzung zu Refurbished Produkten gibt es nicht, wie ein Blick auf die vielfältigen Angebote im Online-Handel zeigt. Daher raten Verbraucherschützer zunächst zu einem Blick auf die Qualität der Offerten. „Man muss sehr genau hinschauen, in welchem Zustand das Produkt ist“, sagen die Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gibt es ein Foto der Ware, lassen sich darauf beispielsweise Gebrauchsspuren entdecken.

Vielfach unterscheiden die Anbieter von sich aus unterschiedliche Qualitäten. Vaude etwa stuft ab zwischen „Wie neu“, was für kaum sichtbare Spuren steht, über „Sehr gut“ mit leicht sichtbaren Spuren bis hin zu „Gut“ mit deutlich sichtbaren Hinterlassenschaften des Vorbesitzes. Mit ähnlichen Kategorien beschreiben auch viele andere Anbieter den Zustand ihrer gebrauchten Waren. Beim Kauf gelten zumindest zum Teil die üblichen Verbraucherrechte. Dazu gehört die Gewährleistungsfrist, die bei Refurbished Produkten nur ein Jahr statt der sonst vorgesehenen zwei Jahre beträgt. Auch das Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht. So können Käufer das Produkt erst einmal begutachten und gegebenenfalls zurückgeben.

Damit dies nicht mit einer teuren Enttäuschung endet, ist vor dem Kauf ein Blick ins Kleingedruckte ratsam. Dort finden sich die Konditionen für die Rücksendung, etwa die Frage, wer für die Kosten aufkommt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt auch, nicht in Vorkasse zu gehen. Denn wie überall im Netz lauern auch im Handel mit Gebrauchtwaren sehr wahrscheinlich hier und dort Fallen.

Alle Smartphone-Funktionen sollten zunächst getestet werden

Zu den beliebten generalüberholten Elektronik-Artikeln gehören Smartphones. Hier hat die Stiftung Warentest 2023 einmal genauer auf die Angebote in neun Webshops geschaut, Handys bestellt und getestet. „Die Qualität mancher Handys ließ zu wünschen übrig, andere Geräte überraschten uns positiv“, urteilten die Tester. Sie raten dazu, gekaufte Geräte zu Hause erst einmal einem Test zu unterziehen und Funktionen wie den Akku, die Kamera, das Mikrofon und den Lautsprecher zu prüfen. Gibt es Mängel, können Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Eine andere Branche haben die Marktbeobachter der Verbraucherzentralen unter die Lupe genommen. Sie checkten die Angebote und Bedingungen im Handel mit refurbished E-Bikes. Zehn Anbieter haben die Verbraucherschützer untersucht. Sie werben mit Preisnachlässen zwischen 30 und 70 Prozent. Allerdings ist oft nicht transparent, auf welchen Ausgangspreis sich diese Ersparnis bezieht. Diese potenzielle Falle können Interessenten umgehen. „Hilfreich ist der Vergleich mit Modell-gleichen Angeboten bei anderen Anbietern“, raten die Experten.

Mitunter sind auch Probefahrten mit dem E-Bike möglich

Ansonsten gilt das Widerrufsrecht. Käufer können das gebrauchte E-Bike erst einmal zu Hause Probe fahren und zurückgeben, wenn es den Wünschen nicht entspricht. Einzelne Anbieter schränken die Probefahrten jedoch auf maximal 30 oder 50 Kilometer ein. Das sollte für einen guten Eindruck vom Zustand des Rades jedoch genügen. Für die Bezahlung der oft mehrere Tausend Euro teuren E-Bikes bieten die Shops Kreditfinanzierungen oder Ratenzahlungen an.

Es gibt eine Reihe von Webportalen, die quer durch die gesamte Produktpalette Gebrauchtwaren anbieten. Um Ärger zu vermeiden, sollten Käufer einige Tipps beachten. Dazu gehört ein Check der Rücksende- und Garantiebedingungen. Auch der Umfang des Angebots ist wichtig. Ist das Zubehör im Lieferumfang enthalten? Wurden die Angebote vom Händler selbst getestet oder generalüberholt? Die Gebrauchtportale sind keine Einbahnstraße. Sie müssen ihre Angebote ja erst einmal bekommen. So können Verbraucher über die Portale ihre nicht mehr benötigten Produkte auch verkaufen. Tipps dazu hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hier zusammengestellt.

Korrespondent

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen

VG WORT Zählmarke