Ratgeber Geld

Lohnsteuerverein oder Steuerberater - wer ist der richtige Helfer im Steuerdickicht?

Eine Steuererklärung kann komplex sein, aber auch eine Nachzahlung vom Finanzamt einbringen. Wer Expertenrat sucht, hat zwei Möglichkeiten

Von 
Dieter Keller
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Die Steuererklärung auf Papier stirbt langsam aus. Auch digital kann sie aber herausfordernd sein, so dass sich kompetente Unterstützung lohnt. © Arno Burgi/dpa

Mannheim. Geld zurück vom Finanzamt - darüber konnten sich 2019 rund 12,7 Millionen Steuerpflichtige freuen, und zwar im Schnitt über 1095 Euro. Allerdings mussten auch 1,5 Millionen Steuerpflichtige eine Nachzahlung leisten, im Durchschnitt 1194 Euro. Doch in jedem Fall stand am Anfang eine Steuererklärung. Da viele keine Lust haben, sich stundenlang mit ihrer Steuererklärung herumzuschlagen, holen sie sich fachliche Hilfe. Das muss nicht ein Steuerberater sein - die Alternative sind Lohnsteuerhilfevereine. Allerdings dürfen sie nicht immer tätig werden. Die wichtigsten Fragen:

Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Arbeitnehmer bekommen Lohnsteuer abgezogen als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Häufig müssen sie zusätzlich eine Steuererklärung abgeben, etwa wenn sie steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld bekommen oder wenn sie mehr als 410 Euro zusätzliche Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung erhalten haben. Es gibt noch viel mehr Fälle, in denen, eine Steuererklärung unumgänglich ist. Immer sind Selbstständige und Gewerbetreibende in der Pflicht, häufig auch Rentner. Bei ihnen ist entscheidend, ob der zu versteuernde Teil ihrer Rente über dem Grundfreibetrag liegt, der 2023 genau 10 908 Euro im Jahr betrug.

Wer kann freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Jeder, der dazu nicht verpflichtet ist, sich aber erhofft, Einkommensteuer zurückzubekommen, etwa weil Fahrten zum Arbeitsplatz oder andere Werbungskosten abgesetzt werden können. Nach Schätzungen verzichten Steuerzahler jedes Jahr auf mehr als eine Milliarde Euro, weil sie nicht aktiv werden.

Müssen Fachleute eingeschaltet werden?

Nein. Im Prinzip kann jeder seine Steuererklärung selbst machen, häufig sogar noch auf Papier-Formularen. Über drei Viertel nutzen heutzutage Elster, die elektronische Steuererklärung im Internet. Hier gibt es das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung, in die das Finanzamt alles einträgt, was ihm direkt gemeldet wurde, vom Gehalt und der Rente über Krankenkassenbeiträge bis zum Krankengeld. Hilfen beim Erfassen der nötigen Daten bieten Steuerprogramme. Welche zu empfehlen sind, prüft jährlich etwa die Stiftung Warentest.

Was spricht für einen Lohnsteuerhilfeverein?

„Die Experten kennen die Regeln und können Tipps zum Steuersparen geben, die Laien oft nicht mal kennen“, urteilt die Zeitschrift „Finanztest“. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht gewinnorientiert. Wer von ihnen seine Steuererklärung machen lassen will, muss Mitglied werden. Bundesweit gibt es über 700 Vereine, schätzt „Finanztest“. Im größten Dachverband, dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), sind über 300 Vereine mit 8000 Beratungsstellen und vier Millionen Mitgliedern organisiert. Entsprechend groß ist die Auswahl: Wer beim BVL sucht, findet allein in Mannheim und im Umkreis von zehn Kilometern 41 Standorte. Die Vereine dürfen „Hilfeleistung bei der Einkommensteuer“ nur für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Studierende erbringen, egal wie viel sie verdienen. Zudem dürfen diese nebenbei maximal 18 000 Euro (Ehepaare das Doppelte) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften erzielen.

Wann dürfen Steuerberater hinzugezogen werden?

Bei höheren Einnahmen aus diesen Quellen dürfen nur Steuerberater aktiv werden. Auch alle Selbstständigen wie Freiberufler, Unternehmer oder Land- und Forstwirte dürfen nur sie betreuen. Bei Sonderfällen, etwa bei Arbeit im Ausland, ist das spezielle Wissen eines Steuerberaters ebenfalls gefragt, rät die gemeinnützige Internetplattform Finanztip. Wer Steuerberater wird, muss nach einigen Jahren Berufserfahrung eine ziemlich schwere Prüfung bestehen.

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Bei Steuerberatern ist die Auswahl noch größer: Anfang 2023 gab es bundesweit 104 000 Steuerberater. Allein bei der Steuerberaterkammer Nordbaden waren 3770 zugelassen. Nur für Mannheim weist der Steuerberater-Suchdienst 133 Namen auf. Wie bei Lohnsteuerhilfevereinen gibt es zwei Wege der Suche: „Frage im Freundeskreis nach Empfehlungen“, rät Finanztip. Eine Alternative sind Online-Suchmaschinen etwa beim BVL und den Steuerberaterkammern.

Wie kostet die Steuererklärung bei Lohnsteuerhilfevereinen?

Sie verlangen 10 bis 20 Euro Aufnahmegebühr. Beim größten, der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, entfällt sie für die Mitglieder mancher Gewerkschaften, etwa der IG Metall und der IG BCE. Hinzu kommt der Jahresbeitrag, der sich nach den Einnahmen richtet. Beim VLH beispielsweise beträgt er mindestens 39 Euro und maximal 385 Euro bei mehr als 100 000 Euro Einkommen. Wichtig: Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch. Wer sie beenden will, muss kündigen, meist drei Monate vor dem Jahresende.

Und was wird beim Steuerberater fällig?

Hier gibt es eine umfangreiche, vom Staat festgelegte Vergütungsverordnung. In ihrem Rahmen haben die Berater allerdings einigen Spielraum, auch um den Aufwand zu berücksichtigen. Wer seine Unterlagen ungeordnet im Schuhkarton abliefert, bezahlt mehr, als wenn alles komplett abgegeben wird. Ausgangspunkt ist der sogenannte Gegenstandswert. Für die unterschiedlichen Einkunftsarten wird getrennt gerechnet. Zudem ist es möglich, in gewissen Grenzen das Honorar auszuhandeln. Beim ersten Beratungsgespräch sollte dies ein wichtiger Punkt sein.

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Ein Beispiel: Ein lediger Angestellter, der 58 500 Euro im Jahr verdient und Werbungskosten von 1500 Euro hat, muss laut „Finanztest“ beim Steuerberater im günstigsten Fall mit etwa 260 Euro samt Nebenkosten und Mehrwertsteuer rechnen. Der VLH verlangt in diesem Fall 205 Euro Mitgliedsbeitrag inklusive Mehrwertsteuer. Tendenziell lässt sich sagen, dass Steuerberater eher teurer sind als Lohnsteuerhilfevereine. Beide beraten nicht nur, wie sich Steuern sparen lassen, sondern prüfen auch die Steuerbescheide auf Fehler, legen notfalls fristgerecht Einspruch ein und führen Klagen vor den Finanzgerichten. Zudem haften sie für Fehler. Die Mitgliedsbeiträge beziehungsweise Honorare lassen sich zumindest zum Teil bei der nächsten Steuererklärung absetzen.

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