Energieversorgung

EWR AG reagiert auf Abmahnung

Der Energieversorger aus Worms EWR AG wurde von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abgemahnt. Er hat Abrechnungen zu spät gestellt. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wie Verbraucher sich wehren können

Von 
Susanne Merz
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Der Energieversorger EWR AG will künftig pünktlich abrechnen. © EWR Ag

Worms. Der Wormser Energieversorger EWR AG hat auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz reagiert. Die Abmahnung erfolgte, weil es wiederholt zu verspäteten Abrechnungen kam. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nach Angaben des Unternehmens kam es aufgrund der staatlichen Maßnahmen zur Energiepreisbremse zu den verzögerten Rechnungsstellungen. Die Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Strom und Gas dauern immer noch an. Insbesondere beim Erstellen der Schluss- und Jahresrechnungen aus 2023.

EWR AG will Rechnungen künftig wieder fristgerecht zustellen

Die EWR AG sei sich der misslichen Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst und arbeite mit Hochdruck an der Lösung des Problems. Das Unternehmen hat zugesagt, bis September die ausstehenden Rechnungen zu bearbeiten und sie zukünftig fristgerecht zuzustellen. Die EWR AG mit Hauptsitz in Worms versorgt Rheinhessen, das hessische Ried und die Pfalz mit Energie.

Welche Gesetze gelten und wie man sich wehren kann

Energieversorger müssen die Jahres- und Schlussrechnungen laut Gesetz bis sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Dies ist für die Verbraucher wichtig, damit sie besser planen können, wie hoch ihre nächste Abschlagszahlung sein wird. Außerdem wird dadurch vermieden, dass Guthaben länger einbehalten wird als notwendig. Verspätete Abrechnungen erschweren auch einen Anbieterwechsel. Sie schaffen zudem Unsicherheit im Bezug auf die Kosten sowie auf mögliche Entlastungen, die im Rahmen von Preisbremsen anfallen.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen und darauf bestehen können, dass die Energieversorger fristgerecht abrechnen. Wenn das nicht geschieht, können die Kundinnen und Kunden den Energieversorger auffordern, die Situation zu klären. Dafür bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen Musterbrief an.

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