Mannheim. Der Preis für die Fernwärme bleibt in Mannheim, Brühl und Ketsch praktisch unverändert. Ein Drei-Personen-Haushalt muss nach Angaben des Mannheimer Energieunternehmens MVV ab 1. Juli in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 2,07 Euro mehr bezahlen. Das ist eine Steigerung um 0,2 Prozent. Zum Vergleich: 2024 hatte die MVV den Fernwärmepreis um 3,1 Prozent erhöht, das waren damals aufs Jahr gerechnet 42,48 Euro.
Der Fernwärmepreis setzt sich zusammen aus dem Verbrauchs-, dem Jahresservice- und dem Verrechnungspreis. Der Verbrauchspreis sinkt inklusive Steuern zum Monatswechsel von 9,94 auf 9,81 Cent pro Kilowattstunde. Dagegen steigen der Jahresservice- und der Verrechnungspreis aufgrund der Entwicklung der Indizes für Investitionsgüter und Lohn um jeweils 4,3 Prozent. Für einen typischen Musterhaushalt beläuft sich der Fernwärmepreis insgesamt auf 13,54 Cent. Deutschlandweit liegt dieser Preis nach Angaben von Technikvorstand Hansjörg Roll im Schnitt bei 15,7 Cent.
Aktuell hat die MVV 19.000 Gebäude ans Fernwärmenetz angeschlossen. Damit sind bereits 60 Prozent des Wärmebedarfs von Haushalten und Gewerbe gedeckt. Bis zu 10.000 weitere sollen in den nächsten Jahren hinzukommen.
Die MVV hat bis 2019 die Fernwärme für Mannheim und die Region komplett aus Steinkohle vom Grosskraftwerk Mannheim (GKM) bezogen. Bis 2030 will sie keine fossilen Brennstoffe mehr einsetzen. „Die Umstellung auf eine vollständig klimaneutrale Fernwärme sichert die Zukunft der Wärmeversorgung in der Metropolregion Rhein-Neckar und fördert den Klimaschutz. Zudem stärken wir damit die Unabhängigkeit von fossilen Energiemärkten und tragen zu stabilen Preisen für unsere Kundinnen und Kunden bei“, sagt Roll. Die komplette Umstellung soll in den nächsten Jahren durch den Einsatz weiterer Flusswärmepumpen sowie der Nutzung der Tiefengeothermie erfolgen.
MVV muss sich beim Verbrauchspreis an gesetzliche Vorgaben halten
Weil die MVV den Fernwärmeumbau vorantreibt, hat sich jetzt die Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis geändert. Fernwärme-Anbieter müssen dabei per Gesetz sowohl die Aufwendungen bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme (Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) angemessen berücksichtigen. Die Preisänderungsklauseln müssen die Berechnungsfaktoren vollständig und allgemein verständlich ausweisen.
Im Kostenelement hat die MVV Anpassungen vorgenommen, weil es zu strukturellen Veränderungen gekommen ist. Die Gewichtung der Steinkohle wird geringer, weil die MVV immer weniger Mengen einsetzt. Dagegen steigt der CO2-Kostenanteil, da das Unternehmen die Spitzenlast- und Besicherungsanlagen übergangsweise mit Erdgas betreibt. Neu abgebildet werden die für den Einsatz der Flusswärmepumpe anfallenden Stromkosten. Dagegen verringert sich der Anteil des Lohnindex.
Im Marktelement wird ein Wärmepreisindex eingeführt, der die bisherigen Referenzbestandteile Strom, Gas und leichtes Heizöl ersetzt. Der neue Wärmepreisindex - den das Statistische Bundesamt ermittelt - berücksichtigt künftig alle Wärmeträger, also auch die Fernwärme.
Die MVV orientiert sich bei der Gewichtung des Kosten- und Markelements an Forderungen der Verbraucherverbände und einem alten Entwurf der Ampel. Die MVV berücksichtigt deshalb bei der Berechnung des Verbrauchspreises beide Elemente jeweils zu 50 Prozent.
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