Die Entscheidung des Bundeskabinetts für einen Einsatz elektronischer Fußfesseln zum Schutz vor häuslicher Gewalt wird von der hessischen Landesregierung ausdrücklich begrüßt. „Auch auf Bundesebene brauchen wir ein deutlich härteres Vorgehen gegen Frauenschläger“, erklärte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) in Wiesbaden. „Die elektronische Fußfessel ist seit ihrer Einführung in Hessen ein großer Erfolg. Unter den Ländern sind wir Vorreiter.“
Das Bundeskabinett hatte einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Familiengerichte die Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist den Plänen der Bundesregierung zufolge nur in Hochrisikofällen einzusetzen.
Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Dennoch gab es seitens der Länder den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.
Partnerschaftsgewalt: Fast 80 Prozent der Opfer weiblich
Von häuslicher Gewalt sind vor allem Frauen betroffen. 2024 gab es nach Daten des Bundeskriminalamts deutschlandweit insgesamt 171.069 Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon waren 135.713 weiblich. Das entspricht einem Anteil von 79,3 Prozent.
„Die vorgesehenen Änderungen erhöhen den Schutz vor gewalttätigen Übergriffen der Ex-Partner“, erklärte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Bereits 2024 habe Hessen mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, das Gewaltschutzgesetz anzupassen. Die Anordnung zum Tragen der Fußfessel soll künftig laut Gesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden.
Wie die Fußfessel nach dem spanischen Modell funktioniert
Hessen setzt seit Anfang 2025 auf die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell. Dabei erhalten neben den Gewalttätern auch gefährdete Frauen - freiwillig - einen Tracker. Das System registriert sowohl den jeweiligen Standort des möglichen Angreifers als auch den der Schutzperson. Nähern sich Aggressor und Opfer einander, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes sind nun Bundestag und Bundesrat am Zug.
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