Karlsruhe. Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu und neben dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel steht für die Fußball-Clubs auch wieder die Wechselperiode II für den Herren- und Frauenbereich sowie den älteren A-Junioren- (2004) und älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2006) vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Januar 2023 kurz bevor.
Entscheidend für den Badischen Fußball-Verband (bfv) ist, dass der bfv-Passstelle bis zum 31. Januar 2023 alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. online beantragt sind, um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Das Freundschaft- und Pokalspielrecht wird grundsätzlich ab Antragstellung erteilt.
Die Abmeldefrist verlängert sich in diesem Jahr auf Montag, den 2. Januar 2023, weil der 31. Dezember 2022 auf einen Samstag fällt. Bei einem Vereinswechsel durch den neuen Verein (Antragstellung-Online) muss dieser also bis spätestens 2. Janur 2023 online erfasst werden, sodass die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Vereinswechselantrag, der nach dem 2. Janura 2023 durch den neuen Verein gestellt wird, ohne dass bereits eine Abmeldung durch den alten Verein online vorliegt, keine Änderung des Abmeldedatums mehr möglich ist. Wird ein Spieler zuerst von seinem bisherigen Verein online zum 2. Januar 2023 abgemeldet, kann der neue Verein den Vereinswechselantrag noch bis zum Ablauf der Wechselperiode II am 31. Januar 2023 problemlos erfassen.
Telefonzeiten des Badischen Fußball-Verbandes in der Wechselperiode sind von Montag bis Freitag von 10 bis 11 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Außerhalb der Telefonzeiten können sich Betroffene für eine individuelle Beratung bzw. Terminvereinbarung direkt per E-Mail mit Christina Richter in Verbindung setzen: christina.richter@badfv.de
Bitte beachten: Die Passstelle ist vom 22. Dezember 2022 bis zum 6. Januar 2023 geschlossen. red
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