Zensus 2022

Zensus 2022: Auch im Kreis Bergstraße startet jetzt die Volkszählung

Von 
red
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Bergstraße. Ab dem 15. Mai wird in Deutschland ein Zensus durchgeführt. Bei dieser „Volkszählung“ werden verlässliche Bevölkerungskennzahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt erhoben – zum Beispiel zu Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft der Menschen.

Auch im Kreis Bergstraße startet die Erhebung in der kommenden Woche mit den Haushalte-Befragungen. Rund 300 Interviewerinnen und Interviewer werden dann bis zum 5. August zahlreichen Bergsträßern einen Besuch abstatten. Rund zwölf Prozent der Bevölkerung werden im Rahmen einer Haushaltebefragung interviewt. Die betreffenden Anschriften hierfür werden durch ein Zufallsverfahren ermittelt und den Behörden vor Ort mitgeteilt. Die ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.

Interviewer haben Dienstausweis

Um kriminellen Handlungen vorzubeugen, weist die Kreisverwaltung die Bergsträßer Bevölkerung auf Folgendes hin: Wurde eine Anschrift für die Befragung ausgewählt, dann kündigt eine Interviewerin beziehungsweiseein Interviewer des Kreises zunächst mit einem Brief oder einer Postkarte schriftlich ihren/seinen Besuch an. Und: Die Interviewerinnen und Interviewer werden sich bei ihrem Besuch als solche ausweisen.

Der entsprechende Dienstausweis (siehe Foto auf dieser Seite) enthält unteranderem eine individuelle Dienstnummer sowie den Namen und das Geburtsdatum der beziehungsweise des Erhebungsbeauftragten. Auf der Rückseite des Ausweises befindet sich ein Dienstsiegel des Kreises Bergstraße. Der Dienstausweis ist zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Die Erhebungsbeauftragten ermitteln bei ihrem Besuch vor Ort zunächst, wie viele und welche Personen in der einzubeziehenden Wohnung beziehungsweise dem Haus wohnen. Anschließend erhalten die Personen einen Code zum Ausfüllen eines Online-Fragebogens oder einen Papier-Fragebogen.

Der Zensus: Warum er nötig ist und wie er ausgewertet wird

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte der nächste Zensus – zehn Jahre nach dem Zensus 2011 – im Jahr 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr auf 2022 verschoben.

Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jeder einzeln befragt werden – im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten.

Bundesweit nehmen mehr als zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen – wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.

Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt, an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.

Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet, betont die Bergsträßer Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. Beim Zensus gehe es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeute Statistik, „dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird“.

„Ziel und Zweck des Zensus ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten“, heißt es aus dem Landratsamt.

Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.

Mehr Informationen im Internet: www.zensus2022.de sowie www.kreis-bergstrasse.de. red

Zusätzlich gibt es einen weiteren Sonderbereich des Zensus 2022: Da Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, nicht vollständig über die Melderegister zu erfassen sind, wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen (wie z. B. in Studierendenwohnheimen) eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Unabhängig von der Haushaltebefragung, für die der Kreis Bergstraße zuständig ist, gibt es parallel dazu eine Gebäude- und Wohnungszählung. Diese Erhebung wird vom Hessischen Statistisches Landesamt koordiniert und durchgeführt. Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

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Die hier zu befragenden Personen erhalteneinen persönlichen Brief mit entsprechenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten für Fragen etc.. Die Erhebungsstelle des Kreises Bergstraße ist ausschließlich für die Haushaltebefragung zuständig und kann nur hierzu Auskunft geben. red

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