Handel

Wenn das Schnäppchen am „Black Friday“ gar nicht existiert

Die Polizei Südhessen warnt im Vorfeld der Verkaufsaktion vor zunehmenden Betrügereien im Internet

Von 
red
Lesedauer: 

Südhessen. Schnell noch das passende Geschenk besorgen oder einen eigenen Wunsch im Internet erfüllen. Das Netz bietet eine Vielzahl von Plattformen an, welche gemeinsam ein beinahe unbegrenztes Sortiment darstellen. Rabatte sowie Aktionen locken Käufer an und bieten oft die Gelegenheit, gesuchte Dinge zu einem günstigen Preis zu erwerben. Die Polizei Südhessen mahnt jedoch zur Vorsicht: „Zwischen all den Möglichkeiten und Angeboten lauern Gefahren“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Allein in Südhessen werden demnach Monat für Monat mehrere hundert derartige Fälle angezeigt. Aktuell tauchen aufgrund der hohen Nachfrage und des vergleichsweise geringen Angebots vermehrt betrügerische Internetangebote für günstiges Brennholz auf.

Worauf Kunden beim Einkaufen im Internet achten sollten

Die Polizei Südhessen gibt einige Tipps, damit Bürger nicht auf sogenannte Fake-Shops hereinfallen.

Auffällig niedrige Preise und große Preisunterschiede zu den herkömmlichen Angeboten sollten stets Misstrauen wecken.

Kunden sollten die Preise auf ihnen bekannten Internetseiten sowie im örtlichen Handel vergleichen und sich keinesfalls zu Spontankäufen hinreißen lassen.

Namen von Onlineshops sollten auf Suchmaschinen nach bisherigen Bewertungen von anderen Kunden durchsucht werden. Dadurch erhalte man oft einen Eindruck, wie zufrieden andere Kunden mit dem Shop waren.

Auch bei der Verbraucherzentrale finden Bürger Informationen über bereits bekannte unseriöse Onlinehändler.

Viele Onlineshops versuchen, ihrer Seriosität mit Gütesiegeln Ausdruck zu verleihen. Diese Gütesiegel können häufig als Qualitätsmerkmal anerkannt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass auch Betrüger ihre Fake-Shops mit falschen Gütesiegeln versehen, um damit Vertrauen zu erwecken.

Kunden sollten Einkäufe möglichst auf Rechnung bezahlen. Das ermöglicht, die bestellte Ware auf eventuelle Mängel zu überprüfen, bevor diese bezahlt wird.

Auch beim Lastschriftverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen rückgängig gemacht werden. Von Kunden getätigte Überweisungen können hingegen allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden.

Bei dem Onlinekauf sollten Kunden laut Polizei auch auf bestimmte Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard verzichten.

„Bestellen Sie in keinen Onlineshops, bei denen Sie sich unsicher fühlen oder Zweifel haben“, schreibt die Polizei. Stattdessen sollte man auf örtliche Händler oder bewährte Internetseiten zurückgreifen, um unschöne Überraschungen zu vermeiden.

Opfer von Online-Betrügern, die eine Überweisung getätigt haben, sollten sich bei ihrer Bank melden und sich über die Möglichkeiten informieren, die Überweisung rückgängig zu machen. Dies ist laut Polizei in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich.

Betroffene sollten alle Daten, die sie im Zusammenhang mit dem Betrug haben, speichern. Dabei kann es sich beispielsweise um Bestellbestätigungen, E-Mails, einen Kaufvertrag oder Zahlungsnachweise handeln.

Opfer der Betrügereien sollten die Informationen zur Polizei bringen und Strafanzeige aufgeben. Die Polizei berät und unterstützt bei dem weiteren Vorgehen. red

Die südhessischen Betrugskommissariate warnen auch im Hinblick auf die anstehende Verkaufsaktion „Black Friday“ vor zunehmenden Betrügereien im Internet. Kriminelle betreiben demnach betrügerische Seiten, um Kaufinteressenten hinters Licht zu führen und sich an ihnen zu bereichern. Sie erstellen unter anderem Internetseiten, die existierenden Seiten ähneln und in vielen Fällen auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck vermitteln.

Der Preis auf diesen Seiten sei häufig deutlich niedriger als auf anderen Seiten. Was oft erst zur Euphorie führt, stelle sich später häufig als Reinfall dar. Die Betreiber dieser Fake-Shops liefern laut Polizei meistens mangelhafte oder gefälschte Ware. Als wäre das nicht schlimm genug: „Oft erhalten die Kunden überhaupt nichts für ihr Geld“, heißt es in der Pressemitteilung.

Als Beispiel schildert die Polizei Südhessen den Fall eines Mannes aus Dieburg, der folgende bittere Erfahrung habe machen müssen. Nachdem seine Küchenmaschine im vergangenen Jahr defekt gegangen war, machte er sich auf die Suche nach einem Ersatz, um pünktlich zur Weihnachtszeit mit dem Plätzchenbacken starten zu können. Welche Maschine es werden sollte, wusste er bereits. Eine Rabattaktion eines örtlichen Elektrofachhandels verpasste er knapp, daher begab er sich mit seinem Anliegen in das Internet. Er stieß bei seiner Suche auf den Onlineshop eines Elektrofachhändlers.

Mehr zum Thema

Handel

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Black-Friday-Schnäppchen

Veröffentlicht
Von
Christian Schall
Mehr erfahren

Die augenscheinlich seriöse Internetseite bot die gesuchte Küchenmaschine, sogar mit besserer Ausstattung als ursprünglich gesucht, für unschlagbare 380 Euro an. Den Namen der Seite hatte er zuvor nie gehört. Weil aber die Seite einen professionellen Eindruck auf ihn machte, traute er dem Angebot.

Er überwies das Geld auf eine Kontoverbindung, die ihm in der Rechnung per Mail mitgeteilt wurde. Danach hörte er nichts mehr von seiner Bestellung und dem Onlineshop. Auch die bestellte Küchenmaschine kam nie bei ihm an. Nachdem er realisiert hatte, dass er betrogen wurde, erstattete er Anzeige bei dem Betrugskommissariat in Darmstadt. Außerdem kaufte er sich die ursprünglich ausgesuchte Küchenmaschine, mit weniger Ausstattung, für 330 Euro bei einem örtlichen Elektrofachhandel.

Der auf dem Fake-Shop benutzte Firmenname gehörte tatsächlich zu einer existierenden Firma. Diese warnte bereits auf ihren Social-Media-Profilen davor, dass Betrüger deren Firmennamen nutzen, um Kunden hinter das Licht zu führen. Die Ermittlungen in dem Fall dauern noch an. red

Copyright © 2025 Bergsträßer Anzeiger