Bergstraße. Dass der beste Freund des Menschen auch einiges kostet, das wissen Hundehalter nur zu gut. Ein Kostenfaktor, um den Herrchen und Frauchen nur in Ausnahmefällen herum kommen, ist die Hundesteuer. Wie hoch die Beträge in den Städten und Kommunen im Kreis sind, das hat die Redaktion zusammengefasst.
Die Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und somit eine Gemeindesteuer. In den meisten Gemeinden in Deutschland wird eine Hundesteuer erhoben – allerdings variiert die Höhe der Steuer.
Anzahl der Hunde begrenzen
Die Hundesteuer dient zunächst zur Finanzierung der Ausgaben einer Kommune. Daneben soll sie aber auch die Zahl der gehaltenen Hunde begrenzen. Aus diesem Grund sind auch die Steuersätze für einen zweiten bzw. dritten und jeden weiteren Hund höher. Ob das allerdings so klappt, ist fraglich. Denn ist die Entscheidung, ein Tier bei sich aufzunehmen, erst einmal getroffen, schrecken viele auch nicht vor zusätzlichen Kosten zurück.
Dazu kommt, dass einige ihren Vierbeiner gar nicht erst bei der Gemeinde anmelden. Das ist zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Wird man erwischt, drohen Nachzahlungen und Geldbußen, die jede Kommune selbst bestimmt. Aber wie hoch ist die Hundesteuer im Verbreitungsgebiet an der Bergstraße?
Bis zu 792 Euro werden fällig
Spitzenreiter im Kreis Bergstraße in Sachen Hundesteuer ist die Gemeinde Lautertal. Allerdings nur, wenn man nur einen Hund hat. Hier fallen für den ersten Hund nämlich Steuern in Höhe von 108 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund 114 Euro an. Hat man also mehr Hunde als zwei, dann ist es in Lautertal demnach wieder verhältnismäßig günstig – denn dann gibt es in den meisten Gemeinden einen dritten Betrag, der für jeden weiteren Hund anfällt. Bei Hunden, die als gefährlich eingestuft wurden, wird es allerdings im Vergleich wieder teurer: 792 Euro fallen dann für Hundebesitzer in Lautertal an.
In Lindenfels zahlen Hundehalter für den ersten Hund stattdessen 102 Euro, für den zweiten Hund 126 und den dritten und jeden weiteren 150 Euro. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, zahlt man hier 720 Euro.
In Lorsch sind die Kosten folgendermaßen gestaffelt: 84 Euro zahlt man hier für den ersten Hund, für den zweiten 120 und für jeden weiteren 144 Euro. Auch hier zahlt man für einen als gefährlich geltenden Hund mehr. Jährlich sind das in Lorsch 612 Euro.
In Bensheim fallen für den ersten Hund 84 Euro im Jahr an. Für den zweiten sind es 96 und für den dritten und jeden weiteren Hund 102 Euro. Für sogenannte „gefährliche Hunde“ fallen 500 Euro im Jahr an.
Kostet der erste Hund in Heppenheim so viel wie in Bensheim der Zweite, nämlich 96 Euro, fallen für den zweiten und jeden weiteren Hund hier 120 Euro Steuern pro Jahr an. Wer allerdings einen Hund hat, der als gefährlich gilt, kommt in Heppenheim mit 480 Euro im Jahr im Verbreitungsgebiet am günstigsten weg.
In Zwingenberg kommen Hundehalter in Sachen Steuer etwas günstiger weg: Für den ersten Hund fallen hier 72 Euro an, für den zweiten 120 und den dritten und jeden weiteren Hund 144 Euro. Bei den sogenannten gefährlichen Hunden und für Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit schlagen in Zwingenberg 600 Euro zu Buche.
Mit 65 Euro für den ersten Hund, 90 für den zweiten und 110 für den dritten Hund zahlt man in Einhausen. Hält man einen Kampfhund, dann wird es allerdings in Einhausen verhältnismäßig teuer. Dann fallen in der Gemeinde nämlich 732 Euro im Jahr an.
Platz zum Toben und Spielen
Allerdings haben einige der Gemeinden für Hund und Herrchen auch einiges zu bieten. In Lorsch gibt es beispielsweise eine Hundewiese, auf der die Tiere nach Herzenslust toben können. Rund 2000 Quadratmeter stehen den Vierbeinern auf dem Gelände am südlichen Stadtrand im Ehlried zur Verfügung. Und auch in Heppenheim sehen die Chancen auf eine solche Wiese gut aus: Zumindest hat sich der Sozial-, Kultur- und Sportausschusses mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass es auf dem früheren Gelände des Ziegenzuchtvereins künftig auch Platz für Hunde geben soll.
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