Energie

Wärmepumpen sind in Heppenheim gefragt wie nie

Auch in Heppenheim steigt derzeit die Nachfrage nach regenerativen Energiequellen, bemerkbar macht sich das unter anderem bei der Bauaufsicht

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fran/ü
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Eine Luftwärmepumpe in einem Wohnhaus. In Heppenheim steigt die Nachfrage derzeit. © dpa

Heppenheim. Die Gas- und Energiekrise sorgt seit einigen Monaten auch bei vielen Häuslebauern für ein Umdenken: In immer mehr Häusern und Wohnungen werden erneuerbare Energien zum Heizen genutzt. Hierzu zählen neben Solarthermie, Holz und Biogas auch Wärmepumpen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden mehr als zwei Drittel (70,7 Prozent) der 2021 fertiggestellten Wohngebäude ganz oder teilweise mit regenerativen Energien beheizt, der Anteil der Gasheizungen in Neubauten ist hingegen schon 2021, also noch vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine, auf 34,3 Prozent (2020: 39 Prozent) gesunken. 2020 hatte er noch bei 39 Prozent gelegen. Vor sieben Jahren wurde noch in mehr als jedem zweiten Haus eine Gasheizung installiert.

In Neubauten oft installiert

Insbesondere Wärmepumpen werden hingegen immer beliebter. Im Neubau sind sie laut einem Bericht der ARD-Tagesschau inzwischen „der am häufigsten installierte Heizungstyp“. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, kommen sie in 50,6 Prozent der 2021 gebauten Neubauten als primäre Heizung zum Einsatz. Und damit erstmals in mehr als der Hälfte der neuen Gebäude. 2015 lag ihr Anteil noch bei 31,4 Prozent.

Diese Entwicklung dürfte sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Auch, weil bis 2030 – so lauetet zumindest das ambitionierte Ziel des Wirtschaftsministeriums – in Deutschland sechs Millionen Wärmepumpen stehen sollen.

Vom Bebauungsplan befreien

Wie sehr die Nachfrage nach Wärmepumpen auch in der Kreisstadt Heppenheim gestiegen sei, lasse sich an einem weiteren Detail festmachen, berichtet derweil Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) im Gespräch mit dieser Zeitung.

„Die Anzahl der Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan hat in der jüngeren Vergangenheit bei uns deutlich zugenommen. Und in erster Linie geht es dabei um die Installation von Wärmepumpen, die in zahlreichen Bebauungsplänen nicht berücksichtigt wurden.“

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Dies geschah jahrelang in erster Linie aufgrund des Lärmschutzes – insbesondere in eng umbauten Gebieten. Denn Wärmepumpen emittieren in der Regel einen tieffrequenten Schall, der insbesondere im Nachtzeitraum besonders störend wirken kann.

Bauherren oder Grundstückseigentümer müssen daher genauso auf einen möglichst hohen Abstand zur Nachbarschaft achten, wie auf die Beschaffenheit des Geräts selbst. Beispielsweise bei Reihenhäusern ist eine Installation deshalb – zumindest theoretisch – nur bedingt möglich.

Auch Solardächer im Blick

Im Hinblick auf die angestrebte Energiewende sowie die ambitionierte Zielsetzung des Wirtschaftsministeriums hält Bürgermeister Burelbach die zahlreichen Einschränkungen aber schlicht für „kaum noch zeitgemäß“.

Und das gelte keineswegs allein für die Wärmepumpen: „Auch Solardächer in der Altstadt werden beispielsweise ein Thema sein müssen, wenn wir uns über die Energieversorgung der Zukunft im privaten Sektor Gedanken machen“, sagt der Bürgermeister. Er werde auch deshalb nach seinem Sommerurlaub ein Gespräch mit Vertretern des Denkmalamtes führen.

Übrigens: Befreiungsanträge seien eines der häufigsten Themen bei den regelmäßigen Zusammenkünften des Magistrats, berichtete Burelbach im Sommer 2020 auf Anfrage dieser Zeitung. Die finale Entscheidung obliegt letztlich aber dem Kreis Bergstraße. Zugleich konstatiert Burelbach damals: „In einem Bebauungsplan kann nicht jedes Detail geregelt werden.“

Im Ermessen des Architekten

Gleichwohl basiere die Bauherren-Beratung von Stadt und Kreis selbstverständlich auf dem jeweiligen Bebauungsplan. „Der Hinweis auf eine mögliche Befreiung liegt im Ermessen des Architekten“, so Burelbach. Jörg Knapp, städtischer Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt, fügte hinzu: „Ein Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Vorgabe für spätere Bauvorhaben.

Allerdings kann es immer wieder einmal an der einen oder anderen Stelle nicht genau passen.“ Und genau aus diesem Grund sehe das Baugesetzbuch (BauGB) unter Paragraph 31 die grundsätzliche Möglichkeit vor, eine Befreiung vom Bebauungsplan zu beantragen – als Zwischenschritt zu einer kompletten Änderung eines Bebauungsplans. fran/ü

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