Gesundheit

Vogelgrippe: Wie jetzt mit kranken Tieren umgegangen werden soll

Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert über den Umgang mit kranken Tieren und schafft einen Rahmen für schnelles und entschlossenes Handeln.

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red
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Kraniche fliegen über ein Feld. Unter rastenden Zugvögeln wurden in mehreren südhessischen Landkreisen Fälle der Vogelgrippe festgestellt. © picture alliance/dpa

Bergstraße. Tausende Zugvögel machen sich derzeit auf ihren Weg in den Süden und legen auch eine Rast in Südhessen ein. In diesem Jahr wird der Vogelzug von einem ernsten Hintergrund überschattet: Unter den rastenden Zugvögeln wurden in mehreren südhessischen Landkreisen Fälle der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) festgestellt.

Um eine weitere Ausbreitung der sich dynamisch entwickelnden Tierseuche zu verhindern und ein schnelles Handeln der örtlichen Kräfte zu ermöglichen, hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt mit einer Allgemeinverfügung einen klaren Handlungsrahmen für den Umgang mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln festgelegt.

Die Einsatzkräfte der zuständigen Veterinärämter im Kreis Bergstraße und in den anderen südhessischen Landkreisen sowie die örtlichen Gefahrenabwerhbehörden dürfen jetzt Kadaver bergen und Nachsuchen in Schutzgebieten durchführen ohne eine gesonderte Abstimmung dafür einholen zu müssen. Das vereinfacht den Einsatz von moderner Drohnentechnik. Mithilfe der Drohnen lassen sich kranke und tote Tiere einfacher und schneller finden. Noch schneller geht es ab jetzt, da der Einsatz der Drohnen ohne Bürokratie-Hürden möglich ist.

Ebenfalls neu ist die Erlaubnis für jagdbefugte Menschen, kranke und potentiell infizierte Tiere zu töten. So soll eine weitere Ausbreitung der Seuche zusätzlich eingedämmt werden. Wer ein krankes oder totes Tier findet, soll sich diesem soweit möglich auf bestehenden Wegen und Zugängen nähern, um Pflanzen, Böden und Tierwelt zu schonen. Um rastende Vogelgruppen bei der Bergung nicht aufzuschrecken und zu stören, sollen die Maßnahmen idealerweiße vor 16 Uhr erfolgen.

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Für die Zwischenlagerung vor dem Abtransport verendeter Tiere dürfen dafür jetzt auch Container und Sammelbehälter ohne gesonderte Abstimmung mit dem Schutzgebietsmanagement aufgestellt werden. DIe Einsatzkräfte können dabei offizielle Rettungspunkte, Parkplätze oder geeignete Wegabschnitte als Standorte dafür nutzen.

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