Geflügelpest

Erster Vogelgrippe-Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Bereits am vergangenen Sonntag hatte der Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

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red
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Eine Graugans in Bickenbach ist positiv auf Vogelgrippe getestet worden © picture alliance/dpa

Südhessen. Eine in der Landbachaue in Bickenbach tot aufgefundene Graugans ist nun positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Somit gibt es den ersten Fall der hochpathogenen aviären Influenza, auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, im Landkreis Darmstadt-Dieburg, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Da der Landkreis aber bereits am Sonntag eine neue Allgemeinverfügung erlassen hatte, die unter anderem eine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet vorsieht und seit Montag gilt, ändert sich durch die positive Probe erstmal nichts für Geflügelzüchter oder Menschen, die in Naturschutzgebieten unterwegs sind.

Wer einen toten Vogel findet, sollte diesen unter keinen Umständen berühren. Zum einen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, weil das Virus in seltenen Fällen auch Menschen schaden kann. Zum anderen, um die Seuche nicht weiter zu verbreiten. Kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse oder Zugvögel sollen an das Veterinäramt des Landkreises unter veterinaeramt@ladadi.de gemeldet werden. Falls möglich bitte die Vogelart nennen und den genauen Fundort, vorzugsweise unter Angaben der Geo-Koordinaten sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.

Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden. Ein kleiner Vogel in der Größe bis zu einer Taube, der etwa auf dem eigenen Grundstück gefunden wird, darf im Restmüll – nicht im Biomüll – entsorgt werden. In dem Fall sollten Handschuhe getragen werden und das Tier in eine auslaufsichere Tüte gepackt werden. Um die Entsorgung größerer Vögel oder einer großen Anzahl von toten Singvögeln oder Tauben kümmert sich das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit den Kommunen.

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Die derzeit gültige und bereits bekanntgemachte Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Veterinäramt des Landkreises, Außenstelle Rheinstraße 67, 64295 Darmstadt, in der Zeit von montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr eingesehen werden. Ab 12. Dezember dann in der Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt, da das Veterinäramt dorthin umzieht. Auf der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg können die Bestimmungen ebenfalls abgerufen werden.

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