Bergstraße. Nachdem die Krankheit bereits seit Längerem in angrenzenden Bundesländern aufgekommen ist, gibt es seit dem 27. Oktober auch die ersten Verdachtsfälle bei Wildvögeln im Kreis Bergstraße, wie es in einer Pressemitteilung des Kreises heißt. „Zwei am 24. Oktober tot aufgefundene Wildvögel, eine Graugans aus Lampertheim sowie eine Kanadagans aus Bensheim, wurden im hessischen Landeslabor positiv auf Influenza A H5 getestet“, teilt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Matthias Schimpf mit. „Ob es sich hierbei um die ersten amtlichen Geflügelpestausbrüche im Kreis Bergstraße handelt, wird nun durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) abgeklärt.“ Weitere tote Wildvögel seien gemeldet worden. Diese würden zur Abklärung an das Landeslabor gesendet.
„Die aktuellen Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln in der Region zeigen, dass von einer weitläufigen Zirkulation des H5N1-Virus auszugehen ist. Es besteht daher die konkrete Gefahr, dass infizierte Wildvögel die Bestände von Geflügelhaltern anstecken“, betont Schimpf. Auch Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen hätten ein hohes Ansteckungsrisiko durch den Kontakt mit Wildvögeln.
Stallpflicht angeordnet und Flügelschauen verboten
Um Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu vermeiden, erlässt der Kreis Bergstraße daher eine Allgemeinverfügung. Diese umfasst genau festgelegte Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Stallpflicht oder ein Verbot von Geflügelschauen, und betrifft die Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg. „Die Stallpflicht sowie die weiteren Maßnahmen stellen die derzeit verhältnismäßigste Möglichkeit dar, die Tierseuche schnell und wirksam einzudämmen beziehungsweise den Eintrag des Virus in die Hausgeflügelbestände zu reduzieren“, erklärt Dezernent Schimpf. „Die Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen gilt für alle Geflügelhalter im Kreis Bergstraße.“
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die derzeitige Geflügelpestsituation stellt jedoch aktuell keine Gefährdung für die Bevölkerung dar, wie der Kreis versichert. Beim Einsatz entsprechender Schutzmaßnahmen sind Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich.
In der Küche: Geflügel sollte gründlich durchgegart werden
Ungeschützten Kontakt mit kranken, krankheitsverdächtigen oder verendeten Wildvögeln sollte man vermeiden. Wenn man dennoch mit mit kranken oder toten Vögeln oder mit Vogelkot in Verbindung gekommen ist, genügt ein gründliches Waschen der Hände mit warmen Wasser und Seife, um den Erreger zu inaktivieren. Außerdem wird empfohlen, grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten. Geflügelspeisen sollten gründlich durchgegart werden.
Zusätzliche Informationen rund um die Geflügelpest gibt es auf der Seite des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat sowie auf der Homepage des Kreises Bergstraße.
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/startseite_artikel,-bergstrasse-vogelgrippe-kreis-stand-_arid,2337398.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/bensheim.html
[2] https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/heppenheim.html
[3] https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/lorsch.html
[4] https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/zwingenberg.html
[5] https://shorturl.at/2MFbM
[6] https://shorturl.at/5UYAB
