Arbeitsmarkt

Uni-Lehrbeauftragte verlangen mehr Honorar

Lehrbeauftragte sind nicht fest angestellt, sondern selbstständige Honorarkräfte. Daher "erhalten sie keine Bezahlung im Fall von Krankheit und tragen die weiteren Risiken, wie Renten- oder Krankenversicherung, selbst", erklärte die GEW.

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dpa/lhe
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Wiesbaden. Lehrbeauftragte an hessischen Hochschulen schlagen Alarm wegen aus ihrer Sicht viel zu niedriger Bezahlung. Die Vor- und Nachbereitung ihrer Lehrstunden werde oft nicht vergütet. Laut der Gewerkschaft GEW verdienen die meisten Lehrbeauftragten daher netto "deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn". Denn nur für ihre Zeit vor Studentinnen und Studenten bekämen sie Geld, häufig rund 25 Euro pro Stunde, mit einem Hochschulabschluss in der Tasche.

Lehrbeauftragte sind nicht fest angestellt, sondern selbstständige Honorarkräfte. Daher "erhalten sie keine Bezahlung im Fall von Krankheit und tragen die weiteren Risiken, wie Renten- oder Krankenversicherung, selbst", erklärte die GEW.

37 Lehrbeauftragte in Hessen haben kürzlich in einem offenen Brief an ihre Hochschulen eine Erhöhung der Honorare "auf mindestens 50 Euro pro gehaltene Stunde" gefordert sowie eine zusätzliche Vergütung von Vor- und Nachbereitung. Das würde die Haushalte der Hochschulen um insgesamt 3,4 Millionen Euro im Jahr mehr belasten.

Laut der hessischen GEW-Vizechefin Simone Claar wäre dies "gemessen an den milliardenschweren hessischen Hochschulhaushalten" eine relativ geringe Ausgabe. Hochschulen entscheiden selbst über die Bezahlung ihrer Honorarkräfte.

Der Sprecher des hessischen Wissenschaftsministeriums, Volker Schmidt, sagte: "Lehraufträge dienen der Ergänzung des Lehrangebots, insbesondere, um externe Erkenntnisse und Erfahrungen in die Lehre einfließen zu lassen." Lehrbeauftragte seien nebenberuflich tätig: "Daher haben die einzelnen Lehraufträge in der Regel ein geringes Volumen und sind nicht auf einen Verdienst ausgelegt, der den Lebensunterhalt sichert."

Ende 2021 haben die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen und Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) einen "Kodex für gute Arbeit" unterzeichnet. Laut Schmidt enthält er auch die Verpflichtung, "Lehraufträge angemessen zu vergüten" sowie beim Honorar "den Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, für die Betreuung und Beratung der Studierenden sowie für Prüfungsverpflichtungen Rechnung zu tragen".

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