Pandemie - Seit dem Wochenende erhalten im Bergsträßer Impfzentrum in Bensheim in einer Sonderaktion gezielt Brandschützer und andere Notfall-Hilfskräfte die Spritze gegen Corona

Sonder-Impftermine für Feuerwehren und Rettungsdienste

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jün/ü
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Bergstraße. Bei der Corona-Impfaktion in Hessen ist nun auch die dritte Priorisierungsgruppe geöffnet. Im Kreis Bergstraße wurde daraufhin am Wochenende eine Sonderimpfaktion für die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsdienste gestartet.

„Direkt nach dem Beschluss der Landesregierung haben wir losgelegt“, betonte der Landrat. Der Kreis hatte für die Sonderaktion schon die erforderlichen Vorbereitungen getroffen und beispielsweise über den Kreisbrandinspektor die Daten der Feuerwehrleute eingeholt. So waren die Voraussetzungen dafür gegeben, dass die Aktion am Samstag im Impfzentrum starten konnte.

Kurzfristige Termine möglich

Dass sich nun auch die Angehörigen der dritten Priorisierungsgruppe für einen Impftermin anmelden können, hängt laut Innenminister Peter Beuth damit zusammen, dass in mehreren hessischen Kommunen aufgrund des geringeren Altersdurchschnitts kaum noch Impfberechtigte der ersten beiden Gruppen zur Verfügung stehen. Als Beispiele führt er Frankfurt und Offenbach oder den Landkreis Groß-Gerau an, die mit den Gruppen 1 und 2 schon weitgehend durch sind. Deshalb sei eine Öffnung der Gruppe 3 zwingend. „Wer an der Reihe ist und sich impfen lassen möchte, soll auch schnellstmöglich drankommen. Je nach Fortschritt in den 28 hessischen Impfzentren können schon sehr kurzfristig Termine frei werden“, kündigte Beuth an.

Folgende Personen gehören zu der dritten Priorisierungsgruppe:

Menschen im Alter von 60 bis 69 Jahren.

Unabhängig von ihrem Alter Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion, beispielsweise Menschen mit akuten Herzleiden, Asthma, Rheuma oder Autoimmunerkrankungen.

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person im Alter über 60 Jahre oder mit einer Vorerkrankung.

Aufgrund ihres Berufs sind neben den Feuerwehrleuten und Katastrophenschützern eine Fülle von weiteren Personen impfberechtigt. Dazu gehören zum Beispiel Mitglieder und Beschäftigte von Verfassungsorganen (wie Bundes- und Landtagsabgeordnete, Teile der Verwaltung oder Wahlhelfer), Beschäftigte im Bereich kritischer Infrastrukturen (wie Pharmawirtschaft oder Energieversorgung) oder auch Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels.

Außerdem sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. jün/ü

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