Staatsanwaltschaft Darmstadt

Drogen-Gummibärchen bergen Risiko von schwerwiegender Vergiftung

Konsum von Drogen-Gummibärchen führt zu ernsten Folgen. Labor-Ergebnisse weisen Cannabinoid-Cocktail aus.

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Auch in Leutershausen gab es einen Automaten mit Drogen-Derivaten. Kurz nach der Berichterstattung waren sie verschwunden. © Hans-Peter Riethmüller

Rhein-Neckar. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft ermittelt nach wie vor in dem Fall von Drogen-Fruchtgummis, die gesundheitliche Probleme bei Menschen aus Weinheim und Hemsbach ausgelöst hatten, die sie teilweise ins Krankenhaus beförderten. Bislang war noch nicht verifiziert, welche Substanzen sich genau in den Süßigkeiten befunden hatten. Mittlerweile, so erklärt Oberstaatsanwalt Robert Hartmann auf Anfrage, liegt das Laborergebnis vor.

Laut dem vorliegenden Gutachten sei naheliegend, dass die sichergestellten Lebensmittel als gesundheitsschädlich zu beurteilen sind. „Bei den untersuchten Proben ist davon auszugehen, dass ein Verzehr das Risiko schwerwiegender Vergiftungen mit Rauschzuständen und Bewusstlosigkeit birgt“, erläutert der Oberstaatsanwalt. In einer Probe seien unter anderem Tetrahydrocannabinol (THC), Cannabidiol (CBD) sowie weitere Cannabinoide wie Hexahydrocannabinol (HHC) festgestellt worden.

Die Ermittlungen gegen den 37-jährigen Betreiber der Automaten dauern indes an. Es sei noch keine abschließende Entscheidung über eine Anklageerhebung oder einen Strafbefehl getroffen worden. „Weitere Vorwürfe sind aktuell nicht Gegenstand des Verfahrens“, so Hartmann.

Der Hintergrund: In Weinheim und Hemsbach hatten mehrere Menschen nach dem Verzehr von Cannabisgummibärchen gesundheitliche Probleme erlitten, teilweise so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt sprach gegenüber unserer Redaktion von einem Verdacht auf Vergiftung durch Cannabinoide oder eine Psychose infolge einer Intoxikation. Die betreffenden Fruchtgummis wurden an Automaten in Hemsbach (Hüttenfelder Straße) und Weinheim (Bergstraße) gekauft.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der 37-jährige Betreiber der Automaten aus Heppenheim. Gegen ihn wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ermittelt. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ist im Grunde die Antwort auf eine naheliegende Frage: Wie kann der Verkauf von Drogen überhaupt legal sein? Hintergrund ist ein jahrelanges Katz-und-Maus-Spiel zwischen Drogenherstellern und Gesetzgeber. Produzenten verändern gezielt die chemische Struktur bekannter Substanzen wie THC (Cannabis) oder LSD, um neue, rechtlich noch nicht erfasste Varianten zu schaffen. Auf diese Weise gelangten immer wieder gefährliche Produkte auf den Markt, bevor sie durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten werden konnten. Viele dieser Stoffe führten zu schweren Vergiftungen, in einigen Fällen sogar zu Todesfällen. Da das BtMG stets nur konkret benannte Substanzen erfassen kann – etwa THC oder HHC –, wurde das NpSG geschaffen, um ganze Stoffgruppen pauschal zu verbieten. gab/ü

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