Stromautobahn

Richter entscheiden im Sommer über Ultranet-Trasse

Stadt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen der Planfeststellung angerufen. Netzwerkbetreiber Amprion plant derweil schon den nächsten Schritt

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sw/ü
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Im Auftrag des Unternehmens Amprion werden zurzeit in der Region alte Masten abgebaut. Für den Strom von Nord nach Süd braucht es eine neue Trasse. © Berno Nix

Lampertheim. Mit Blick auf den Bau der geplanten Ultranet-Trasse wartet die Stadt noch immer auf eine wichtige Entscheidung aus Darmstadt. Geht es nach dem Netzbetreiber Amprion, sollen die aktuellen Arbeiten an der Stromtrasse so bald wie möglich auch auf Grundstücken der Stadt Lampertheim starten.

Um das durchzusetzen, hatte das Unternehmen mit Sitz in Dortmund Ende des vergangenen Jahres ein sogenanntes Besitzeinweisungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt.

Aus Sicht der Stadt ein voreiliges Vorgehen. Zwar baut das Unternehmen bereits an der Stromtrasse, die in einigen Jahren Energie von Norddeutschland in den Süden transportieren soll. Aber die aktuellen Vorarbeiten finden bisher ausschließlich auf Privatgrundstücken statt. Weil es in Lampertheim grundsätzliche Bedenken gegen den Trassenverlauf gibt, hat die Stadt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Die mündliche Verhandlung ist für den 12. Juni vorgesehen. Aus Sicht der Lampertheimer Stadtverwaltung wäre es daher verfrüht, wenn Amprion im Vorfeld Tatsachen schaffen würde.

Bauprojekte gefährdet

Insgesamt will das Unternehmen Amprion im Ried 54 Strommasten für die Ultranet-Trasse aufstellen, dafür sollen 83 alte Masten weichen. Der Netzbetreiber will die Arbeiten für das Zwischenstück der umstrittenen Trasse zwischen Biblis, Lampertheim und Mannheim-Wallstadt im Oktober starten. Da ein Abschnitt der geplanten Starkstromleitung über Lampertheimer Gemarkung führt und wichtige Bauprojekte auszubremsen droht, hatte die Stadt Ende September Klage am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.

Dass der Netzbetreiber Monate vor der mündlichen Verhandlung vorgeprescht ist, will die Stadtverwaltung nicht akzeptieren. Wie ein Sprecher auf Anfrage sagte, hat die Firma einen Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung gestellt, um bereits vor dem Gerichtstermin in Leipzig den Ersatzneubau der Leitung auf städtischen Grundstücken zu sichern. Als Grund für den Antrag beim Regierungspräsidium werde von Amprion etwa angeführt, es bestehe eine besondere Dringlichkeit für die Bauarbeiten und deren Fertigstellung. Diese bedinge sich aus der geplanten Fertigstellung der Ultranet-Leitung bis Ende 2025.

„Die Stadt Lampertheim sieht jedoch den von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Zeitpunkt der Inbetriebnahme in 2027 als ausschlaggebend an und hält die kurzfristige Besitzeinweisung noch vor dem 12. Juni daher nicht für geboten“, betont die Stadt.

Von Amprion heißt es, die Besitzeinweisung sei eine rechtliche Möglichkeit, die Nutzung des Grundstücks behördlich anordnen zu lassen, um den Bau der Leitung nicht zu verzögern. „Grundstücke, die wir für den Bau und Betrieb unserer Leitungen in Anspruch nehmen, bleiben im Eigentum der Grundstückseigentümer“, stellt eine Sprecherin des Unternehmens klar.

Üblicherweise treffe man in einem solchen Fall Vereinbarungen zur Nutzung der Grundstücke mit den Eigentümern. Das werde in die Grundbücher eingetragen und von Amprion einmalig entschädigt.

Ob es indes überhaupt soweit kommt, ist noch unklar. Wie ein Sprecher des Regierungspräsidiums auf Anfrage sagt, steht eine Entscheidung noch aus. sw/ü

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