Tierquälerei

Mehrere Fälle von verletzten Pferden in der Region

Mehrere Tiere im Kreis wurden bereits verletzt. Die Polizei ermittelt, Peta setzt eine Belohnung aus.

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kel/wol/red
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Grasende Pferde auf einer Weide: Halter sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, wenn ein sogenannter „Pferderipper“ sein Unwesen treibt, rät die Tierrechtsorganisation Peta. © DPA

Bergstraße. Nachdem Anfang der Woche ein Pferd auf einer Weide in Lampertheim so schwer im Genitalbereich verletzt wurde, dass es eingeschläfert werden musste (der BA hat berichtet), stellt sich die Frage nach einem Zusammenhang mit ähnlichen Straftaten, die zuletzt in der Region verübt wurden.

So wurde etwa Anfang August ein Pferd auf einer Weide in Biblis von einem unbekannten Täter ebenfalls im Genitalbereich verletzt. Anfang dieser Woche sei bekannt geworden, dass auch in Bürstadt ein Pferd angegriffen wurde. „Allerdings wurde das Tier in der Nacht zum Montag nicht im Genitalbereich, sondern an den Hinterbeinen verletzt“, sagt die Polizei. Inwieweit die Schnittwunden ins Bild passen, müsse geklärt werden. Den Angaben zufolge ermittelt nun ein Kommissariat, das sich unter anderem mit Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beschäftigt.

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Um den jüngsten Fall aufzuklären, hat die Tierrechtsorganisation Peta laut einer Pressemitteilung eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen.

„Es ist erschreckend, dass Pferde so häufig auf grausame Art verletzt oder getötet werden. Wir hoffen, dass unsere Belohnung dabei hilft, die verantwortliche Person zu finden, bevor weitere Tiere verletzt werden“, so Jana Hoger, Fachreferentin bei Peta. Um die überregionale Zusammenarbeit zwischen Behörden zu erleichtern, fordert Peta laut Pressemitteilung ein behördliches Register für Anschläge auf Pferde und bereits überführte Tierquäler. Mit einem solchen Schritt könnten Menschen, die Pferde halten, zudem über Gefahrenschwerpunkte informiert und gewarnt werden.

„Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden“, betont die Tierrechtsorganisation.

Vorsichtsmaßnahmen: Tipps für Pferdehalter

Peta rät Pferdehaltern zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein sogenannter „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten nachts nicht ungeschützt auf der Koppel stehen. Sofern ein Schutz der Tiere nicht möglich ist, sollten die Tiere über die Nacht in einer bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem sollten Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt werden.

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Veröffentlicht
Von
Lena Spilger
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