Gerichtssaal - 19-Jähriger erhält Verwarnung mit Geldauflage wegen fahrlässiger Tötung / Unglück löste öffentliche Sicherheitsdiskussion aus

Mildes Urteil nach tödlichem Unfall

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Ein Bild des Grauens bot sich am Abend des 10. Juli 2012 auf der Landesstraße zwischen Löhrbach und Ober-Abtsteinach. Bei einem Unfall wurde ein 52-jähriger Motorradfahrer so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb.

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Fürth/Löhrbach. Es war ein tragischer Unfall, der sich im Sommer vergangenen Jahres auf der Landesstraße 3408 zwischen Löhrbach und Ober-Abtsteinach ereignete und einem 52-jährigen Motorradfahrer aus Ober-Abtsteinach das Leben kostete. Vor dem Amtsgericht in Fürth erhielt nun der Verursacher, ein 19-Jähriger aus dem Rhein-Neckar-Kreis, wegen fahrlässiger Tötung eine Verwarnung in Verbindung mit einer Geldauflage in Höhe von 1500 Euro, die an den Sohn des Getöteten zu zahlen ist. Zudem wird dem jungen Mann für drei Monate die Fahrerlaubnis entzogen.

Sachverhalt unstreitig

Der Unfall ereignete sich am Abend des 10. Juli. Gegen 21.15 Uhr geriet der 19-Jährige mit seinem Polo bei regennasser Fahrbahn in einer Rechtskurve nach links auf die Gegenfahrbahn. Hier stieß er mit dem aus Richtung Birkenau entgegenkommenden Motorrad zusammen. Der Motorradfahrer wurde dabei so schwer verletzt, dass er wenige Tage später im Heidelberger Klinikum starb.

Vor dem Amtsgericht in Fürth wurde der Unfall jetzt unter ungewöhnlich großer Zuschauerbeteiligung unter dem Vorsitz von Richter Dr. Thorsten Guthier verhandelt. "Der Sachverhalt war letztlich unstreitig", erklärte er gegenüber unserer Zeitung. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass der Unfallverursacher die Kurvengrenzgeschwindigkeit überschritten habe. "Tempo 60 war dort erlaubt, er ist aber schneller gefahren. Wenngleich er nicht 100 gefahren ist, ist das Fahrzeug unweigerlich ausgebrochen, da ist die Physik gnadenlos. Dieser Fahrfehler wurde von dem Angeklagten auch eingeräumt", führte Guthier aus.

Er wies darauf hin, dass bei dem Pkw-Fahrer weder Alkohol noch Drogen im Spiel waren, sondern er das eigene Fahrzeug auf der ihm unbekannten Strecke überschätzt habe. "Das geht in 99 von 100 Fällen gut, in diesem Fall tragischerweise jedoch nicht." Der Motorradfahrer habe keine Chance gehabt, zu reagieren. "Das war ein tragischer Unglücksfall, bei dem es für die Justiz außerordentlich schwer ist, ihn angesichts der gravierenden Folgen angemessen zu behandeln", sagte Guthier im Hinblick auf das überraschend milde Urteil.

Verwaltung reagiert

Der Vorfall löste damals in der Öffentlichkeit Diskussionen um die Sicherheit auf der kurvenreichen Landesstraße 3408 und speziell der Unfallstelle aus. Der Ober-Abtsteinacher Karnevalsclub (OKACLU), bei dem der 52-Jährige langjähriges Mitglied war, sammelte über 1400 Unterschriften, um die Forderung nach einer Entschärfung der Kurve zu untermauern.

Die Straßenbauverwaltung erließ als Sofortmaßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer, die inzwischen als dauernde Regelung auf 40 Stundenkilometer mit dem Hinweis "bei Nässe" festgesetzt wurde. jün/ü

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