Bergstraße. Die Lipödem-Gesellschaft – mit Sitz in Bensheim – reagiert erleichtert über die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), dass die Liposuktion – also eine Fettabsaugung – bei Lipödem künftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sein wird. „Diese Entscheidung markiert nicht nur das Ende eines langwierigen Verfahrens, sondern auch einen Wendepunkt im Umgang mit frauenspezifischen Erkrankungen.“ Grundlage für den Beschluss sei die wissenschaftliche Auswertung der LipLeg-Studie. Für viele betroffene Frauen bedeute diese Entscheidung endlich Behandlungs- und Planungssicherheit.
Lipödem
- Das Lipödem ist eine chronische Erkrankung, die durch eine FeMverteilungsstörung in den Armen und Beinen gekennzeichnet ist und zu starken Schmerzen führt.
- Betroffen sind ganz überwiegend Frauen, in Deutschland schätzungsweise vier Millionen.
- Über die Ursachen ist wenig bekannt, doch weil Lipödeme oft in der Pubertät, während oder nach einer Schwangerschaft und in den Wechseljahren auftreten, wird eine Veränderung des Hormonhaushalts als ein möglicher Auslöser vermutet.
- Es besteht großer Forschungsbedarf im Hinblick auf die Ursachen und die Behandlung von Lipödemen. Quelle: Lipödem-Gesellschaft
Die Studie und die darauf folgende Entscheidung zeigten, wie es heißt, deutlich, dass eine Fettabsaugung unter bestimmten Voraussetzungen einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität, den Alltag und die berufliche Stabilität betroffener Frauen haben kann. Darüber hinaus sende sie ein starkes Signal für eine gendersensible Medizin und setze ein Zeichen gegen den sogenannten Gender Health Gap – die geschlechterspezifische Ungleichheit in der medizinischen Versorgung. Diese Entscheidung ist nicht nur national von Bedeutung: „Auch international nimmt Deutschland damit eine Vorreiterrolle ein. Es ist zu erwarten, dass andere Länder diesem Beispiel folgen könnten.“
Bedürfnisse vertreten und die Versorgung positiv beeinflussen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ab Zusendung der Beschlüsse und der tragenden Gründe bis zu zwei Monate Zeit für die Prüfung. Bei Nachfragen wird diese Frist unterbrochen. Erst nach Nichtbeanstandung der Beschlüsse kann der GBA die Veröffentlichung im Bundesanzeiger veranlassen und erst mit Veröffentlichung dessen treten die Beschlüsse in Kraft. Ebenso müssen noch die Vergütungsziffern für die ambulante Versorgung festgelegt werden. Das soll Anfang 2026 geschehen.
Die Lipödem-Gesellschaft, die bundesweit agiert, wurde 2021 gegründet. Ziel ist es den Angaben nach, die Bedürfnisse der Patienten und Ärzte in einem interdisziplinären Netzwerk zu vertreten und somit die Versorgung positiv zu beeinflussen. Dabei werden regelmäßig Fortbildungen und Fachtagungen durchgeführt. Der ehrenamtlich tätige Vorstand setzt sich aus Ärzten, Rechtsanwälten sowie Patientenvertretern zusammen.
Informationen zum Thema Lipödem
- Am 13. September findet von 10 bis 14 Uhr eine Online-Veranstaltung zur aktuellen Versorgungslage statt. Es gibt Vorträge von Experten unter anderem zu der im Artikel angesprochenen LipLeg-Studie, zum Thema Fettabsaugung (Liposuktion), zur Abnehmspritze und auch der aktuellen Rechtslage. Bislang sind bereits fast 1.000 Frauen angemeldet. Es sind den Angaben nach aber noch Plätze frei. Die Anmeldung ist unter info@lipoedem-gesellschaft.de ist noch bis zum 10. September möglich.
- Am 25. Oktober gibt es für Betroffene, Angehörige, Behandler und alle Interessierte eine Ausstellung in der Stadthalle Flörsheim/Main. Von 9 bis 15 Uhr gibt es die Möglichkeit, sich über Hilfen rund um das Lipödem zu informieren.
- Quelle: Lipödem-Gesellschaft
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