Justiz

Junge Frau nach versuchtem Totschlag in Weinheim schuldig gesprochen

Der Mittzwanzigerin wurde vorgeworfen, eine Freundin mit Schlagring und Spraydose malträtiert zu haben. Nun fiel vor dem Mannheimer Landgericht das Urteil.

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Der namensgebende Rodensteiner Brunnen in Weinheim: In dem Viertel hat eine junge Frau Anfang des Jahres den Tod einer Freundin billigend in Kauf genommen. © Iris Kleefoot

Rhein-Neckar. Im Prozess um eine Frau aus dem Weinheimer Rodensteiner-Viertel, der versuchter Totschlag an einer Freundin zur Last gelegt wurde, ist das Urteil gefallen. Zwar sind die Hintergründe des Verfahrens unklar, da die Öffentlichkeit – und damit auch die Presse – direkt zu Beginn ausgeschlossen wurde. Klar ist jedoch, dass ein Schuldspruch ergangen ist.

So erklärt Landgerichtssprecher Dr. Joachim Bock auf Anfrage, dass die junge Frau zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden ist. „Des Weiteren ist ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden“, so Bock weiter. Bereits in der Anklage war zu lesen, dass die Frau unter einer Persönlichkeitsstörung leidet. Weiter war dort zu lesen, dass die Frau ihr Opfer am 5. Januar in ihrer Wohnung mit einem Schlagring und einer Haarspraydose angegriffen hatte und ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen haben soll. Die Geschädigte wies Rissquetschwunden im Gesicht, eine Unterkiefer-, Kieferhöhlen- und Nasenbeinfraktur auf.

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Bernhard Zinke
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Die Staatsanwaltschaft warf der nun Verurteilten einen „bedingten Tötungsvorsatz“ vor, was bedeutet, dass sie den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hatte. Demnach hatte sie ihre Freundin verletzt am Boden liegen lassen. Erst als ein Bekannter die Wohnung betrat, wurde ein Rettungswagen alarmiert.

Mit fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe bewegt sich das Urteil etwas über dem Mindeststrafmaß. Der Gesetzgeber orientiert sich hier an dem Strafmaß für einen vollendeten Totschlag und sieht eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor (Paragraf 23 und 49 des Strafgesetzbuchs). gab

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