Behörde

Hunderte Anträge auf Entschädigung wegen Corona-Impfung

Anerkannt werden überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung, die im schlimmsten Fall zu einer Lähmung führen kann.

Von 
dpa/lhe
Lesedauer: 

Hessen. In Hessen sind seit dem Beginn der Corona-Pandemie bereits 866 Anträge auf Entschädigung wegen einer Corona-Impfung gestellt worden. Dies teilte das landesweit hierfür zuständige Regierungspräsidium Gießen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Solche Krankheiten infolge einer Corona-Impfung sind allerdings schwer nachzuweisen. Nach Angaben eines Sprechers des Präsidiums braucht es hierfür neben der Impfbestätigung mehrere ärztliche Gutachten.

Von den 866 gestellten Anträgen wurden 31 genehmigt. 516 wurden abgelehnt und 297 werden noch bearbeitet. 22 weitere wurden wegen der Zuständigkeit abgegeben oder sind aus sonstigen Gründen obsolet. Anerkannt würden aber überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung, die im schlimmsten Fall zu einer Lähmung führen kann. Abgelehnte Anträge werden zunehmend auch in Zivilverfahren vor Gericht angefochten.

Mehr zum Thema

Newsticker

Alle Meldungen zur Bergstraße (Bergsträßer Anzeiger)

Mehr erfahren

Copyright © 2025 Bergsträßer Anzeiger