Von unserem Mitarbeiter
Sandro Furlan
Weinheim. Eigentlich geht es „nur“ um den Abbau eines Gerüsts samt Notdach, doch die Folgen sind enorm. Die Stadt Weinheim belegt den neuen Investor nun mit Zwangsgeldern, die sich mittlerweile auf 80 000 Euro belaufen. Es geht um den Wetterschutz für die alte Villa, der bislang nicht wieder installiert wurde. Nach dem Verkauf des Areals durch die Deutsche DenkMal AG an die ICG Projektgesellschaft in Bad Vilbel, die für das Weinheimer Projekt eine eigene GmbH mit dem Zusatz Projektgesellschaft Weinheim gegründet hat, wurde der neue Investor von der Stadt Weinheim aufgefordert, den Ende 2017 vom früheren Eigentümer überraschend abgebauten Wetterschutz wieder aufzubauen. Bis zum Sommer dieses Jahres passierte nichts, weshalb die Stadt ein Zwangsgeld androhte. 40 000 Euro waren es, gewissermaßen als Antwort gab es ein umfangreiches Gutachten des neuen Investors, das sich mit der Sinnhaftigkeit des Denkmalschutzes für dieses Projekt auseinandersetzte. Gegen die Zwangsgeld-Androhung wurde außerdem Widerspruch eingelegt, der allerdings nach Auskunft der Stadt Weinheim vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgewiesen wurde.
Nachdem auch noch das Landesdenkmalamt entschied, dass der Denkmalschutz wie bereits berichtet weiterhin Bestand hat, geht es nach Ansicht der Stadt Weinheim nun darum, die denkmalgeschützte Villa vor Witterungseinflüssen zu schützen.
Da seitens des neuen Investors aber keinerlei Regung zu erkennen ist, wurde das bislang nur angedrohte Zwangsgeld nun festgesetzt. Und: Die Verwaltung geht in die nächste Runde und droht ein neues Zwangsgeld in gleicher Höhe an. „So wird es auch umgesetzt“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Stadt Weinheim. Wie lange sich das Spielchen fortsetzt, kann bislang niemand sagen. Fest steht nur, dass die Geduld der Verwaltung offenbar endlich ist.
Streit um Ordnungsgeld
Es ist nicht die einzige Strafe, die aus dem Stillstand auf dem Mühlen-Areal resultiert. Der frühere Eigentümer, die Deutsche DenkMal AG mit ihrem Sprecher Torsten Seegräber, wurde nach dem Abbau des Gerüsts im vergangenen Jahr zu einem saftigen Ordnungsgeld verdonnert. 250 000 Euro stehen im Raum, über die Rechtmäßigkeit wird im nächsten Jahr ein Gericht entscheiden.
Alter und neuer Investor sind sich übrigens nicht unbekannt: So gibt es in Wiesbaden-Biebrich das Zollspeicher-Projekt, das ursprünglich von der Deutschen DenkMal AG vorangetrieben und schließlich aufgegeben wurde. Die Folge: Das Gebäude, dessen Entwicklung immer wieder mit Problemen behaftet war, wurde verkauft – an die ICG Projektgesellschaft aus Bad Vilbel.
In Sachen Hildebrand’sche Mühle steht jedenfalls fest, dass der Eigentümerwechsel nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht hat, die man sich bei der Stadt als Genehmigungsbehörde gewünscht hat. Es ist beispielsweise nicht bekannt, was nun konkret geplant ist oder man an den Plänen des früheren Investors festhält. Zusammen mit Neubauten und einer Sanierung der alten Villa sowie des Ausbaus des Silo-Turms waren 60 Wohnungen geplant, das Investitionsvolumen wurde stets mit rund 24 Millionen Euro angegeben – Pläne, die mit Stand heute in weite Ferne gerückt sind.
Auch der neue Investor mit seinem Geschäftsführer Jochen Stahl trägt bislang wenig zur Transparenz bei; eine Anfrage dieser Zeitung blieb bislang unbeantwortet. /ü
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