Freispruch im Prozess um Vergewaltigung in Frankfurt

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dpa
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Frankfurt/Main. Mit einem Freispruch endete vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess um Vorwürfe der Entführung und Vergewaltigung einer 34-Jährigen in einem Wald bei Usingen (Taunus). Verurteilt wurde der 26 Jahre alte Angeklagte wegen Körperverletzung zu 15 Monaten Haftstrafe, die aber durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt sind. Das Urteil ist rechtskräftig, hieß es am Freitag bei Gericht. (AZ 3690 Js 237124/22)

Der Angeklagte hatte die Frau im April vergangenen Jahres im Frankfurter Bahnhofsviertel kennengelernt und mit ihr Geschlechtsverkehr vereinbart. Anschließend fuhr er sie in das Waldstück im Taunus, wo er sie würgte und es anschließend zum Geschlechtsverkehr kam.

Die Aussagen der drogenabhängigen und als psychisch labil geltenden Frau reichten der Schwurgerichtskammer allerdings nicht für eine Verurteilung wegen Entführung und Vergewaltigung aus. Fallengelassen wurde auch der ursprüngliche Tatvorwurf des versuchten Totschlags, weil der Angeklagte nach dem Würgeangriff von sich aus vom Opfer abgelassen habe und damit vom Tötungsvorsatz zurückgetreten sei, hieß es im Urteil.

In dem seit Anfang November laufenden Prozess hatte der Angeklagte zunächst geschwiegen. Später bestritt er den Vergewaltigungsvorwurf.

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