Bergstraße. Kräftig geböllert wurde zu Neujahr anscheinend in der Heppenheimer Innenstadt. Das lässt sich mit Blick auf die in der Lehrstraße gemessene Feinstaubbelastung vermuten.
Die Werte sind laut den Daten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) von 7,5 Mikrogramm pro Kubikmeter um Mitternacht auf 194,5 Mikrogramm pro Kubikmeter um 1 Uhr angestiegen.
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Dieser Wert ist höher als bei den meisten anderen Messstationen in Hessen. In Darmstadt wurden um 1 Uhr beispielsweise 67,7 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen, in Fürth sogar nur 6,4. Der Spitzenwert in Hessen wurde an der Wiesbadener Ringkirche mit 667,9 ermittelt.
Schon um 3 Uhr hatte sich die Feinstaubbelastung an den meisten Messstationen wieder auf Normalwert eingependelt. In Heppenheim betrug er zu diesem Zeitpunkt nur noch 15 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Das windige Wetter in der Silvesternacht war hilfreich
Auch in diesem Jahr führte das Silvesterfeuerwerk in Hessen vielerorts kurzfristig zu sehr hohen Feinstaub-Konzentrationen (PM10). Das windige Wetter sorgte aber für eine schnelle Verbesserung der Luftqualität.
Der traditionelle Anstieg der Feinstaubkonzentration nach Mitternacht fiel im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedriger aus, es wurden im Mittel über alle städtischen Stationen etwa 135 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht.
Grund für die insgesamt niedrigere Belastung sind die windigen Witterungsverhältnisse an Silvester und Neujahr. Die allgemeine Witterung in der Silvesternacht spielt in der Regel eine große Rolle für die resultierenden Feinstaubwerte.
Austauscharme Wetterlagen, gekennzeichnet unter anderem durch wenig Wind, können für eine langanhaltend starke Feinstaubbelastung wie am Neujahrstag 2020 sorgen. Im Gegensatz dazu führen beispielsweise windreiche oder regnerische Silvesternächte zu einer schnellen Verdünnung von Luftschadstoffen in der Atmosphäre.
Grenzwerte für Feinstaub werden in Hessen seit Jahren eingehalten
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten EU-weit Grenzwerte für Feinstaub. Beim Feinstaub der Fraktion PM10 muss ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter eingehalten werden. Außerdem darf ein Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht häufiger als 35 Mal in einem Kalenderjahr überschritten werden. Beide Grenzwerte werden laut HLNUG in Hessen seit Jahren sicher eingehalten. kel/red
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