Coronavirus

Einigung im Streit um Kosten für Corona-Impfungen

Damit können die Praxen nun auch in Hessen die Impfung direkt bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.

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dpa/lhe
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Hessen. Der Streit um die Honorierung der Corona-Impfungen in Hessen ist beigelegt: Patienten müssen das Geld für die Auffrischungsimpfung nun doch nicht vorstrecken. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Hessen haben nach einem "zähen Ringen" eine Einigung erzielt, wie die KV mitteilte.

Damit können die Praxen nun auch in Hessen die Impfung direkt bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Ärztinnen und Ärzte erhalten für die Impfung ein Honorar von 16,50 Euro. In Hessen hatte es länger gedauert als in anderen Bundesländern, sich auf die Vergütung zu einigen.

Für die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen verringere sich durch die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen der bürokratische Aufwand erheblich, so die Vorstandsvorsitzenden der KV, Frank Dastych und Armin Beck, laut Mitteilung. "Für die Patientinnen und Patienten, die sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten, bedeutet die Einigung, dass sie für die Impfung nun nicht mehr in finanzielle Vorleistung gehen müssen."

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