Hessen. An diesem Sonntag wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Was muss man dazu wissen? Ein kurzer Überblick:
Wahlberechtigte: Rund 4,3 Millionen Wahlberechtigte können für den 21. hessischen Landtag ihre Kreuzchen machen. Insgesamt hat Hessen mehr als sechs Millionen Einwohner. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben. Mehr als 107 000 Erstwählerinnen und Erstwähler sind zur Wahl aufgerufen.
Kandidaten: 856 Kandidatinnen und Kandidaten treten am 8. Oktober an. 359 von ihnen kandidieren sowohl in einem Wahlkreis als auch auf der Landesliste ihrer Partei. Von den sechs derzeit im Wiesbadener Landtag vertretenen Parteien wurden insgesamt 515 Kandidaten nominiert, darunter 206 Frauen (Anteil 40 Prozent). Zugelassen sind insgesamt 21 Landeslisten von Parteien oder Wählergruppen.
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Wahlergebnis 2018: CDU und SPD erlitten jeweils zweistellige Verluste. Die CDU wurde mit 27 Prozent stärkste Partei und hätte sowohl mit der SPD (19,8 Prozent) als auch mit den Grünen (ebenfalls 19,8 Prozent) regieren können. Nach Verhandlungen erneuerten CDU und Grüne ihr Koalitionsbündnis. Die AfD erreichte 13,1 Prozent, ebenfalls in den Landtag zogen die FDP (7,5 Prozent) und die Linke (6,3 Prozent) ein. Die Wahlbeteiligung lag bei 67,3 Prozent.
Aktuelle Umfrage: Erstmals könnten die Freien Wähler laut dem jüngsten "Hessen-Trend" des Meinungsforschungsinstituts Insa für die "Bild"-Zeitung (4. Oktober) den Sprung in den hessischen Landtag schaffen. Die Partei gewinnt im Vergleich zur Insa-Umfrage von Mitte September einen Prozentpunkt dazu und kommt auf fünf Prozent. Die CDU steigert sich um zwei Prozentpunkte und kommt auf 31 Prozent.
Die SPD (16 Prozent) verliert dagegen vier Prozentpunkte. Die Grünen (16 Prozent) müssen der Befragung zufolge einen Verlust von drei Prozentpunkten hinnehmen. Die Linke (vier Prozent) und die AfD (16 Prozent) verbessern sich um je einen Punkt. Damit flöge die Linke dennoch aus dem Landtag. Die FDP verliert in der Umfrage einen Punkt und muss mit fünf Prozent ebenfalls um ihren Wiedereinzug ins Parlament bangen.
Wahlrecht: Jeder und jede Wahlberechtigte in Hessen hat zwei Stimmen. Mit der einen wird eine Landesliste einer Partei oder Wählergruppe gewählt. Dieses Landesstimmenergebnis ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag. Mit der anderen Stimme, der sogenannten Wahlkreisstimme, wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt gewählt. Der Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, 55 werden im Wahlkreis und 55 aus Landeslisten gewählt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann das Parlament am Ende auch mehr Mitglieder haben.
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