Energie

Der Kreis Bergstraße fördert Stromspeicher

Das Landratsamt legt ein eigenes Programm auf. Alle Infos dazu gibt es hier.

Von 
red
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Bergstraße. Der Kreis stärkt den Ausbau erneuerbarer Energien mit einer neuen Richtlinie zur Förderung von Energiespeicherung im Kreisgebiet. Die Förderrichtlinie sieht vor, mit insgesamt 235 000 Euro den zügigen Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren Energien im Kreis zu unterstützen. Das Hauptziel des Programms: Anreize für die Menschen zu schaffen, ihren Anteil an der Eigennutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu erhöhen und indirekt den Ausbau von erneuerbaren Energien zu steigern. Durch diese Maßnahmen soll zudem der Energieverbrauch, besonders aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden.

500 Euro pauschal gibt es nur für Private

Es werden folgende Anschaffungen im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:

Stromspeicher mit einer Kapazität von mindestens drei Kilowattstunden

PV-strombetriebene Heizstab-Kombinationen für Warmwasserspeicher mit einer Mindestleistung von drei Kilowatt.

Die Förderung beträgt für Stromspeicher jeweils pauschal 500 Euro und gilt weder für Inselbetriebe (Gebäude, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind) noch für Gebäude mit gewerblicher Nutzung. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis und wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung gilt nur für Maßnahmen im Kreis.

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Der Kreis fördert nur Anlagen, die im Kreis eingerichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Wer eine Förderung durch den Kreis erhält, darf die Anlagen daher erst bestellen, wenn der Förderbescheid des Kreises vorliegt.

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat oder bauen möchte, der speist auch Strom ins Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Doch wirtschaftlich ist dies meist nicht sehr attraktiv. Es ist oft sinnvoller, den eigenerzeugten Strom selbst zu nutzen. Will man den eigenen PV-Strom selbst nutzen, kommt es jedoch auf das individuelle Verbrauchsprofil an. Menschen, die tagsüber zuhause sind und Strom verbrauchen, können den erzeugten Strom direkt nutzen. Andere, die tagsüber unterwegs sind, benötigen eine Speichermöglichkeit, um dann in den Abendstunden die Sonnenenergie nutzen zu können.

Anträge kann man ab sofort stellen

Ab sofort können Interessenten Anträge gemäß der neuen Förderrichtlinie stellen. Genauere Informationen zu den Förderbedingungen und den Antragsmodalitäten sind auf der Webseite des Kreises Bergstraße zu finden (siehe unten). Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt.

Bei der Bearbeitung und Genehmigung der Förderanträge gilt das „Windhund-Prinzip“: Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Anträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Bei weiteren Fragen können sich Interessenten auch per E-Mail an klimaschutz@kreis-bergstrasse.de wenden. red

Info: https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-klimaschutz/foerderprogramm-energiespeicher

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