Weinheim. Würde der Verfall der Hildebrand’schen Mühle in Romanform niedergeschrieben, dann wäre das Buch schon heute sehr dick. Nun kommt ein weiteres Kapitel hinzu: Das Landesdenkmalamt in Stuttgart hat sich mit einem Gutachten des neuen Eigentümers befasst und kommt zu dem folgenden Schluss, dass der Denkmalschutz für die alte Villa weiterhin Bestand hat.
Somit geht das Tauziehen um die Zukunft des ehemaligen herrschaftlichen Gebäudes weiter, die Stadt Weinheim als Untere Denkmalschutzbehörde ist seitdem wieder in Gesprächen mit dem Investor, wie die städtische Pressestelle auf Anfrage der Redaktion mitteilt.
Zwangsgeld steht im Raum
Dabei geht es vor allem darum, die alte Villa mit einem Gerüst zu ummanteln, um sie vor der Witterung zu schützen. Doch die Verwaltung hat keine Geduld mehr: „Wenn nachweislich kein Notdach beauftragt wurde, werden wir das Zwangsgeld festsetzen“, sagt dazu Weinheims Erster Bürgermeister Torsten Fetzner. Und er fügt hinzu: „Wir werden an der Denkmaleigenschaft der Villa festhalten.“
Ein Zwangsgeld wurde bereits im Sommer angedroht, doch der Eigentümer legte ein Gutachten vor, in dem sich alles um die Frage drehte, ob das Gebäude im Sinne des Denkmalschutzes überhaupt noch zu sanieren ist. Die Antwort aus Stuttgart ist eindeutig. Damals kam der Investor um das Zwangsgeld herum, denn die Bewertung des umfangreichen Gutachtens dauerte Wochen.
Ein Geruch von Moder und Schimmel liegt über dem Gelände, die Villa ist seit gut einem Jahr Wind und Wetter schutzlos ausgesetzt – spätestens als ein eigens dafür angebrachtes Gerüst im November 2017 abgebaut wurde. Der Grund: Der Gerüstbauer bekam von dem ursprünglichen Eigentümer, der Deutschen DenkMal AG aus Wiesbaden, kein Geld mehr und zog die Notbremse. Einen Monat später wurde das komplette Areal verkauft, nachdem die Stadt nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss auf ihr Vorkaufsrecht verzichtete. Seitdem herrscht absolute Funkstille, auf dem Gelände bewegt sich nur das Unkraut im Wind.
Von den einstigen Plänen einer modernen Bebauung, schicken Appartements in der Villa und einem aufwendigen Ausbau des prägenden Siloturms zu Wohnzwecken samt lichtdurchfluteter Lofts in den beiden oberen Etagen ist nichts übrig geblieben.
Fällt die Villa, fällt der Siloturm
Noch bevor diese Pläne geschmiedet wurden, hatte die Hildebrand’sche Mühle vor vielen Jahren schon Schlagzeilen gemacht, weil die Sorge bestand, dass in dem Anwesen ein Großbordell eingerichtet wird.
Die verfallenen Nebengebäude sind – auch mithilfe öffentlicher Fördergelder – längst abgerissen, nur noch die Villa und der Turm stehen da. Der Denkmalschutz spielt dabei eine wesentliche Rolle, denn er betrifft nicht nur die Villa.
Die Denkmaleigenschaften sind mit dem alten Siloturm verbunden, ein Verzicht hätte gravierende Folgen. Ohne Denkmalschutz könnten beide Gebäude abgerissen und Platz geschaffen werden, für eine durchaus einfachere Planung. Sprich: Fällt die Villa, dann fällt auch der Turm.
Doch damit ist das Kapitel noch nicht zu Ende: Im Januar treffen die im Streit auseinandergegangenen Parteien – die Stadt Weinheim und die DenkMal AG – erneut aufeinander. Dann findet ein Prozess gegen den Vorsitzenden des Wiesbadener Unternehmens wegen eines gegen ihn verhängten Ordnungsgeldes statt; Vertreter der Stadt Weinheim sind als Zeugen geladen. sf/ü
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