Dauerregen erhöht Risiko für überflutete Keller

Der Zweckverband KMB appelliert an Hauseigentümer: Schutz vor Rückstau ist gesetzliche Pflicht

Lesedauer: 
Die Grafik des KMB veranschaulicht, wie ein Rückstau im Keller entstehen kann. © KMB

Bergstraße. Aufgrund des Dauerregens auch im Kreis Bergstraße in den vergangenen Tagen erreichen den Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) immer häufiger Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, deren Keller von eindringendem Abwasser betroffen sind. Die Ursache ist laut einer Pressemitteilung des KMB dabei meist dieselbe: fehlende oder nicht ordnungsgemäß installierte Rückstausicherungen.

„In vielen Fällen stellen wir fest, dass im Keller – also unterhalb der sogenannten Rückstauebene – Sanitäreinrichtungen oder Abläufe installiert sind, die nicht mit einer Rückstauklappe gesichert sind oder direkt an Fallrohre angeschlossen wurden“, erklärt Lars Stuckert, Leiter des Geschäftsbereichs Stadtentwässerung und Kanalbetrieb beim KMB. „Kommt es dann bei starkem Regen zu einem Rückstau im Kanalnetz, kann Abwasser ungehindert in das Gebäude eindringen.“

Nach der geltenden Gesetzeslage ist jeder Grundstückseigentümer jedoch verpflichtet, sein Gebäude selbst gegen Rückstau zu schützen. „Diese Pflicht gilt seit Jahrzehnten und ist auch in den einschlägigen technischen Regelwerken wie der DIN 1986 verankert, deren Ursprünge bereits aus dem Jahr 1928 stammen“, schreibt der Zweckverband.

Die Norm schreibt demnach vor, dass unterhalb der Rückstauebene besondere Schutzmaßnahmen notwendig sind:

  • Rückstausicherungen (z. B. Rückstauklappen) müssen eingebaut werden und dürfen nur bei Bedarf geöffnet sein.
  • Regenwassereinläufe in Kellern sind nicht zulässig.
  • Liegen Entwässerungspunkte so tief, dass sie nicht mehr im freien Gefälle ableiten können, muss die Entwässerung durch eine Hebeanlage erfolgen.

„Das Argument, man habe von diesen Regelungen nichts gewusst, ist nicht stichhaltig“, betont Lars Stuckert. „Die Pflicht zum Rückstauschutz besteht seit vielen Jahrzehnten und ist jedem Eigentümer zumutbar.“

Der KMB rät Haus- und Grundstücksbesitzern Installation zu prüfen: Sind alle Abläufe unterhalb der Rückstauebene mit einer funktionierenden Rückstausicherung versehen?

Auch die Wartung sollte man nicht vergessen: Rückstauklappen sollten regelmäßig auf ihre Funktion geprüft und gewartet werden.

Schutz vor Rückstau ist eine gesetzlich verankerte Pflicht

Doch wie entsteht überhaupt ein Rückstau? Bei langanhaltendem oder starkem Regen kann das öffentliche Kanalnetz an seine Kapazitätsgrenze gelangen. Das Abwasser staut sich dann zurück und sucht sich den Weg des geringsten Widerstands – häufig über tieferliegende Hausanschlüsse in Keller oder Souterrainwohnungen. Ein wirksamer Rückstauschutz verhindert, dass Wasser aus dem Kanalnetz in private Gebäude eindringt.

Der Schutz vor Rückstau ist keine freiwillige Vorsorgemaßnahme, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht jedes Grundstückseigentümers. Nur wer rechtzeitig handelt und sein Gebäude technisch absichert, kann Schäden durch eindringendes Abwasser vermeiden – gerade bei den aktuell anhaltenden Regenfällen im Kreis Bergstraße.

Der KMB informiert über das Thema ausführlich auf seiner Internetseite. Zudem gibt es einen Infoflyer mit dem Titel „Stichwort Kellerüberflutung: Lieber heute handeln als morgen pumpen“. Er steht hier zum Download bereit. 

Copyright © 2025 Bergsträßer Anzeiger