Justiz - Ein 53 Jahre alter Mann musste sich vor dem Amtsgericht Bensheim verantworten

Bewährungsstrafe für einen Justizbeamten, der verbotene Waffen und Munition hortete

Von 
Gerlinde Scharf
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Justitia (Symbolbild) © Peter Steffen

Bergstraße. Ein Riesenarsenal von circa 600 Stück Munition – darunter 180 unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Leuchtspurpatronen – hat die Polizei Ende 2019 bei einem hessischen Justizvollzugsbeamten beschlagnahmt. Die Durchsuchungsaktionen fanden an seinen beiden Wohnadressen im Kreis Bergstraße und in Thüringen statt. Darüber hinaus konfiszierte die Polizei in den Räumen des 53-Jährigen zwei genehmigungspflichtige Revolver und eine Reihe frei verkäuflicher Luftdruckgewehre und Softair-Waffen.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Bensheim verurteilte den geständigen, bislang nicht vorbestraften Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren und entsprach damit dem Antrag von Staatsanwältin Lea Bösch. Das Gericht setzte die Strafe drei Jahre zur Bewährung aus und stellte dem Waffennarr einen Bewährungshelfer zur Seite. Das Kriegswaffenkontrollgesetz sieht eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.

Verteidiger Christian Kunath, der auf ein niedrigeres Strafmaß von einem Jahr zur Bewährung plädierte, unterstellte seinem Mandanten eine gewisse „Flapsigkeit“. Dieser sei ein „rechtschaffener Bürger und immer fleißig gewesen“. Eine kriminelle Energie könne er bei ihm nicht erkennen.

„Sie waren eine große Gefahr“

„Das war die größte Dummheit ihres Lebens. Sie haben einen Narren an Waffen gefressen“, richtete Richterin Katja Beyerlein in der Urteilsbegründung das Wort an den Angeklagten, der seit seinem Austritt aus einem Schützenverein im Jahr 2013 weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein besitzt. Die Vorsitzende machte deutlich, dass sich die verbotenen, unsachgemäß gelagerten Militär-Patronen durchaus hätten entzünden und zu einem schweren Brand hätten führen können: „Sie waren eine große Gefahr.“

Dass der JVA-Beamte, der seit Aufdeckung seiner Taten vom Dienst freigestellt ist, die Kiste voller Patronen sogar bei seinem Umzug über eine Woche lang in seinem Fahrzeug mit sich führte, sei unerklärlich, so Beyerlein: „Er hat sich mehrfach dazu entschlossen, die Munition nicht abzugeben.“ Angesichts der Menge der gehorteten Leuchtspurpatronen, deren Besitz strikt untersagt ist und die einer Ausnahmegenehmigung bedürfen, sowie des Besitzes von zwei Revolvern, von denen zumindest einer funktionsfähig war, komme ein minder schwerer Fall nicht in Frage.

„Sie haben sich ziemlich viel kaputt gemacht“, spielte die Gerichtsvorsitzende auf den ungewissen beruflichen Werdegang des Justizbeamten an. Die Verurteilung werde „erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.“ Der Verlust der Arbeitsstelle sei nicht von der Hand zu weisen. Gleichwohl zeigte sich das Gericht davon überzeugt, das der Angeklagte in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begehen wird „und die Finger von Waffen und Munition lässt.“

In seiner Einlassung hatte der 53 Jahre alte Mann angegeben, die gefährliche Militär-Munition im Jahr 1992 auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz in Thüringen in einem russischen Panzer gefunden zu haben. Er habe die Patronen behalten, „weil ich doof war.“ Bei den beiden Revolvern handele es sich um Erbstücke seines Opas.

Aufgeflogen war das gefährliche Hobby des JVA-Beamten während eines Scheidungsstreits mit seiner Ehefrau und nach seiner vermeintlichen Äußerung, er wolle den Nebenbuhler „abknallen.“ Vom Angeklagten wurde die Wortwahl allerdings bestritten. Er habe lediglich gesagt, er wolle ihn „auf den Mond schießen.“

Freie Autorin Seit vielen Jahren "im Geschäft", zunächst als Redakteurin beim "Darmstädter Echo", dann als freie Mitarbeiterin beim Bergsträßer Anzeiger und Südhessen Morgen. Spezialgebiet: Gerichtsreportagen; ansonsten alles was in einer Lokalredaktion anfällt: Vereine, kulturelle Veranstaltungen, Porträts. Mich interessieren Menschen und wie sie "ticken", woher sie kommen, was sie erreiche haben - oder auch nicht-, wohin sie wollen, ihre Vorlieben, Erfolge, Misserfolge, Wünschte etc.

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