Kommunalpolitik

Bergsträßer Kreistag legt Karsten Krug keine Steine in den Weg

Von 
Konrad Bülow
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Der erste Schritt zur Abwahl des Kreisbeigeordneten Karsten Krug (SPD) ist getan. © Gutschalk

Bergstraße. Der erste Schritt zum vorzeitigen Abschied des Bergsträßer Kreisbeigeordneten Karsten Krug (SPD) ist vollzogen: Bei der Sitzung des Kreistags gestern in der Lampertheimer Hans-Pfeiffer-Halle stimmten 50 Abgeordnete für die Abberufung des Dezernenten. Das wäre ausreichend: Nötig ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit – 47 Stimmen – in dem Gremium mit 71 Sitzen, damit der bis zum Sommer 2022 gewählte Wahlbeamte seinen Posten auf eigenen Wunsch vor dem Ablauf seiner Wahlzeit räumen kann. Bei der Dezember-Sitzung muss der Kreistag die Abwahl in einem weiteren Wahlgang bestätigen, damit sich Krug beruflich neu orientieren kann.

Veränderte Mehrheitsverhältnisse

Vor der ersten Abstimmung hatte der Finanzdezernent noch als eine seiner letzten großen Amtshandlungen den Haushalt für das Jahr 2022 eingebracht. Das Zahlenwerk soll ebenfalls in der Dezember-Sitzung beschlossen werden. „Es war eine fordernde und zugleich prägende Zeit für mich. Oft spannend und anstrengend. Aber ich kann sagen, dass ich meine Aufgabe mit Freude wahrgenommen habe“, sagte Krug.

Ein Wermutstropfen sei, dass dieser letzte Haushalt nicht ausgeglichen ist, nachdem der Kreis seit 2018 regelmäßig mit Überschüssen geplant hatte.

Den Antrag zur Abwahl hatte die SPD-Fraktion gestellt. Unterschrieben hatten ihn 36 Abgeordnete von SPD, CDU und Grünen, das war die Voraussetzung dafür, dass die Abwahl eingeleitet werden konnte.

Krug war 2016 gewählt worden, nachdem sich eine schwarz-rote Koalition im Kreis gebildet hatte. Als Dezernent ist der Groß-Rohrheimer zuständig für Finanzen, Umwelt, und verschiedene Bereiche von Sozial-, Bau- und Verkehrswesen. Nach der Kommunalwahl 2021 hatte sich eine schwarz-grüne Koalition gebildet. Unter diesen Voraussetzungen wollte der Sozialdemokrat sein Amt nicht weiter ausführen. Bei der Landratswahl, die am gleichen Tag stattfand wie die Kommunalwahl, war Krug dem Amtsinhaber Christian Engelhardt deutlich unterlegen.

Kritik aus der Opposition

Aus der Opposition gab es deutliche Kritik am geplanten Rückzug vor der Zeit. Es gehöre dazu, zu ertragen, dass sich Mehrheiten ändern, hielt Christopher Hörst (FDP) Krug vor. Den Liberalen stört auch, dass die schwarz-grüne Koalition nicht unmittelbar nach der Abwahl ein neuer Kreisbeigeordneter gewählt wird.

Die Nachfolge Krugs soll, so der Plan, im kommenden Jahr geregelt werden. Grüne und CDU hatten sich darauf verständigt, zeitgleich neue Dezernenten zur Wahl zu stellen – auch die Amtszeit der Kreisbeigeordneten Diana Stolz (CDU) läuft im Sommer ab. Eine Wahl kann ein halbes Jahr vorher, im Frühjahr, stattfinden. Möglich wäre, dass Krugs Nachfolger seinen Posten bald darauf schon antritt, während die Dienstzeit der Kreisbeigeordneten Stolz regulär ausläuft.

Vorgesehen ist, dass die CDU weiterhin den ersten Platz an der Seite Engelhardts besetzt, die Grünen den zweiten, den Krug freimachen will. Stolz hatte durchblicken lassen, dass sie sich eine zweite Amtszeit vorstellen kann. Als Aspirant für den jetzigen Posten Krugs gilt der Grüne Matthias Schimpf, der von 2011 bis 2016 schon einmal Bergsträßer Kreisbeigeordneter war.

Etat-Entwurf 2022 weist Minus von über fünf Millionen Euro auf

Der letzte Haushaltsplan, den Karsten Krug als Kreisbeigeordneter jetzt eingebracht hat, weist ein Minus von rund 5,34 Millionen Euro auf. Wie der scheidende Kämmerer erläuterte, sei das der Fall, obwohl der Hebesatz für die Kreisumlage, die die Kommunen an den Kreis überweisen müssen, um einen Prozentpunkt erhöht werden soll. „Hätten wir den noch verbliebenen Fehlbedarf ebenfalls über eine Kreisumlagenerhöhung ausgeglichen, wäre eine Steigerung der Kreisumlage um 2,2 Prozentpunkte die Folge gewesen“, sagte Krug. Das hätte jedoch nach seiner Einschätzung die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen „unvertretbar stark belastet“. Als einen Grund für das negative Ergebnis nannte Krug die gestiegene Umlage für den Landeswohlfahrtsverband, die der Kreis bezahlen muss. Der scheidende Finanzdezernent geht aber davon aus, dass der Etat grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Dies sei aber nur über den Ausgleich im Ergebnishaushalt „mit Rückgriff auf vorhandene Ergebnisrücklagen und im Finanzhaushalt mit einem Rückgriff auf die noch vorhandene Liquidität“ möglich – und dies wiederum nur dank der guten Abschlüsse im Vorjahr. Der Kreistag wird in seiner Sitzung im Dezember über den Haushalt beraten. kbw

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