Fastnacht

Auch an der Bergstraße: Nur Narren setzen sich blau ans Steuer

Die Polizei kontrolliert in den nächsten Tagen verstärkt und appelliert an Fastnachts-Fans.

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Kai Segelken
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Ein als Clown verkleideter Fastnachter muss bei einer Alkoholkontrolle der Polizei in ein Messgerät pusten. Um die Fastnachtszeit hat die Polizei verstärkte Kontrollen angekündigt. © Patrick Seeger/dpa

Bergstraße. Die Fastnacht geht in die heiße Phase: Die Bergsträßer Narren geben in den Tagen bis Aschermittwoch noch einmal richtig Gas. Wer auf dem Heimweg mit dem Auto fahren will, der sollte allerdings beim Feiern lieber einen Gang runterschalten: Zur Fastnachtszeit kontrolliert die Polizei im Kreis Bergstraße auch in diesem Jahr wieder besonders intensiv auf Alkohol und Drogen, wie eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Südhessen ankündigt.

Die Beamten führen Verkehrskontrollen durch und werfen dabei ein besonderes Augenmerk auf das Umfeld der bekannten Veranstaltungen und Fastnachtsumzüge.

Schon 0,3 Promille sind gefährlich

Alkohol am Steuer kann schnell den Führerschein kosten. Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder Taxis sind die sicheren Alternativen.

Zum Feiern gehört für viele Alkohol dazu. Aber wer trinkt, sollte auf keinen Fall fahren. Das gilt auch für Wenigtrinker. Schon geringer Alkoholkonsum kann die Wahrnehmung verändern: „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut Einschränkungen des Seh- und Fahrvermögens eintreten können“, warnt die Polizei.

Dass an Fastnacht besonders viele Autofahrer mit Alkohol im Blut unterwegs sind, zeigt auch die Unfallstatistik des Kreises Bergstraße, die für die „närrischen Tage“ eine Häufung von alkoholbedingten Unfällen zu verzeichnen hat.

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Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer ab 1,1 Promille. Wer mit einem solchen Wert erwischt wird, muss seinen Führerschein auf jeden Fall abgeben. Vom Umsteigen aufs Fahrrad rät die Polizei allerdings ab. Die Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer liegt zwar mit 1,6 Promille etwas höher als bei Autofahrern, aber trotzdem gilt: Auch wer auf dem Rad mit weniger als 1,6 Promille einen Unfall baut, kann zur Verantwortung gezogen werden.

Das Fahrrad ist keine Alternative

Durch die Polizeikontrolle kommen angeheiterte Karnevalisten am besten als Beifahrer, mit Taxi, Bahn und Bus oder in einer Fahrgemeinschaft – wenn derjenige, der fährt, auch tatsächlich keinen Alkohol getrunken hat.

Das wichtigste Argument für nüchternes Fahren sollte natürlich nicht die Angst vor dem Fahrverbot sein. Wenn man betrunken einen Unfall baut und andere dabei verletzt, muss man vor allem mit seinem Gewissen leben.

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Aber auch ein Fahrverbot kann weitreichende Folgen haben: Berufskraftfahrer können ihren Job verlieren. Schwierigkeiten können alkoholisierte Unfallfahrer auch mit ihrer Versicherung bekommen: Wer betrunken andere gefährdet oder Sachschäden verursacht, ist unter Umständen nicht mehr versichert.

Redaktion Kai Segelken ist Redakteur beim Bergsträßer Anzeiger im Ressort Region.

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