Luftverkehr

Gründe für Absturz des Mini-Hubschraubers in Bürstadt sind unklar

Nach dem Unfall auf dem Flugplatz der Interessensgemeinschaft Ultraleichtfliegen Bürstadt am 23. Oktober bleiben Fragen wohl unbeantwortet. Untersuchungs-Stellen und Verbände sind nach eigenen Angaben nicht zuständig

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Stephen Wolf
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Auf einem Areal in Bürstadt ist direkt nach dem Start ein Ultraleicht-Hubschrauber auf ein angrenzende Maisfeld gestürzt. © Berno Nix

Bürstadt. Auch einige Tage nach dem Absturz auf dem auf einer Freifläche in Richtung Einhausen gelegenen Bürstädter Flugplatz ist die Ursache noch offen. Und es ist fraglich, ob und wann die Öffentlichkeit erfährt, was es mit dem Unglück am 23. Oktober auf sich hatte. Nach Angaben der Polizei war eine 43 Jahre alte Pilotin an diesem Mittwochvormittag mit einem Ultraleicht-Hubschrauber abgestürzt.

Der Mini-Hubschrauber wird voraussichtlich nicht untersucht

Bei dem Unglück kurz nach dem Start habe sich die Frau aus Lampertheim leicht verletzt, konnte nach der harten Landung sogar selbst wieder aus dem Wrack des Fluggeräts aussteigen, wie es von der Feuerwehr hieß. Zwar hatte die Polizei am Tag nach dem Unfall mitgeteilt, die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) werde die Ermittlung zum Absturz übernehmen. Das ist aber nicht der Fall, wie Sprecher Germout auf Anfrage sagte. „Wir sind nur für Unfälle zuständig, bei denen Fluggeräte mit einem Gewicht von mindestens 2000 Kilogramm betroffen sind“, bekräftigte der Sprecher der Einrichtung mit Sitz in Braunschweig. Entscheidend könnte außerdem der Umstand sein, dass die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung „neue Erkenntnisse für die Sicherheit in der Luftfahrt erwartet“.

Unfall

Bürstadt: Pilotin landet unsanft im Maisfeld

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Sandra Bollmann
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Das bedeute also, der Bürstädter Unfall werde nicht untersucht, kein Ingenieur der Bundesstelle nehme den völlig beschädigten Mini-Hubschreiber genauer unter die Lupe. Auch die beiden anderen Einrichtungen, die nach Angaben der BFU das Gerät womöglich untersuchen könnten, winken ab. Weder der Deutsche Ultraleichtflugverband noch der Deutsche Aero Club sehen sich in der Zuständigkeit. Da sich der Schaden des Unfalls in Grenzen hält, sei das aktuell kein Thema.

Die meisten der Piloten kommen aus der Region

Dass an dem Hubschrauber durch den Unfall ein Totalschaden entstand, sei dabei zweitrangig. Aktiv werde man erst, wenn beispielsweise Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen sind. Das ist in Bürstadt nicht der Fall gewesen, die Pilotin des Mini-Hubschraubers landete in einem direkt an den Flugplatz angrenzenden Feld und konnte den Unfallort zudem aus eigener Kraft verlassen, wie es von der Feuerwehr hieß. Aus Sicht der Behörden wäre eine Untersuchung zwar kein Nachteil. Gleichzeitig lägen in diesem Fall allerdings keine Hinweise auf strafrechtliche Probleme vor, wie ein Polizeisprecher sagt. Insofern sei eine Untersuchung auch nicht unbedingt geboten.

Auch Johannes von Wolfframsdorff kann über die näheren Umstände des Unfalls so gut wie nichts sagen. Für die Interessengemeinschaft Ultraleichtfliegen Bürstadt fungiert er als Betreiber des kleinen südhessischen Flugplatzes, den Hobbypiloten seit Jahren nutzen. „Zum Glück ist der Pilotin nichts Schlimmes passiert“, sagt er.

Seinen Angaben zufolge starten im Jahr zwischen 150 und 200 Flugobjekte in Bürstadt. Neben den klassischen Ultraleichtflugzeugen können nach einer Anmeldung auch Piloten mit Hängegleitern und Gleitseglern in die Luft gehen, außerdem kommen Gleitschirme und Motorschirme zum Einsatz. Das nordöstlich von Bürstadt gelegene Areal ist mit einer über 300 Meter langen Start- und Landebahn ausgestattet. „Unser Verein hat etwa 40 Mitglieder, die größtenteils aus der Region kommen“, fügt von Wolfframsdorff auf Anfrage hinzu. Unfälle mit den Flugobjekten gebe es kaum.

Die Feuerwehren Bürstadt und Riedrode waren mit fünf Fahrzeugen angerückt. Die Kräfte stellten sicher, dass der kaputte Hubschrauber auf dem Maisfeld keinen Brand auslöste. Nach knapp einer Stunde konnten sie wieder abrücken.

Ultraleichtflugzeuge sind sehr kleine und leichte Flugzeuge für maximal zwei Personen, die – im Gegensatz zu Segelfliegern – von einem Motor angetrieben werden. Nach Angaben des Deutschen Aero Clubs zählen zu den Ultraleichtflugzeugen Luftsportgeräte mit einer Gesamtabflugmasse von maximal 600 Kilogramm für Doppelsitzer. 2023 waren bundesweit 4674 aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge zugelassen, außerdem 588 Ultraleicht-Tragschrauber sowie acht Ultraleicht-Hubschrauber. 

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