Darmstadt. Wegen des Handels mit 31 Kilogramm Kokain, einer Kriegswaffe und einer halbautomatischen Langwaffe hat das Landgericht Darmstadt einen 39 Jahre alten Mann zu acht Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Zudem verurteilte das Gericht einen 75-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft. Der Mann hatte nach Auffassung des Gerichts die beiden Waffen nach Deutschland transportiert. Die Strafe für den bislang nicht vorbestraften Mann setzte die Kammer zur Bewährung aus.
Die beiden Angeklagten hatten den Waffentransport im Prozess gestanden. Die Polizei hatte sie dabei observiert und bei der Übergabe im September 2023 in Frankfurt festgenommen.
Für das Gericht war auch der Kokainhandel belegt
Mit dem Urteil gegen den 75-Jährigen folgte das Gericht der Verteidigung, die auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, ohne ein Strafmaß zu nennen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf drei Jahre Haft plädiert, weil sie noch weitere Waffentransporte durch Chats eines abhörsicheren Kryptohandys als bewiesen ansah.
Mit dem Urteil gegen den einschlägig vorbestraften 39-Jährigen folgte die Kammer weitgehend der Staatsanwaltschaft, die auf achteinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plädiert, weil sie nur die Waffenübergabe als bewiesen ansah. Für das Gericht war aber auch der Kokainhandel durch Flugtickets und Chats belegt.
Urteil noch nichts rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich noch Geschäfte mit Uzi-Maschinenpistolen und Kalaschnikow-Sturmgewehren im Jahr 2020 angeklagt und auch hier auf Kryptohandy-Chats verwiesen. Diese Waffendeals verurteilte das Gericht jedoch nicht. Aus Sicht eines Waffengutachters war es unsicher, ob es sich um funktionstüchtige Kriegswaffen handelte oder nur um normale Waffen. Da aber bei einfachem Waffenhandel aus Sicht der Kammer Daten geknackter Kryptohandys nicht verwertet werden dürften, sahen die Richter dort keine Beweise.
Zur juristischen Verwertbarkeit solcher Smartphonedaten gibt es noch kein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs. Das Urteil gegen die beiden Männer ist noch nicht rechtskräftig.
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