Wahlvorsteher

Von 
Florian Lim
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Der Wahlvorsteher ist unter allen Ehrenamtlichen des Wahlvorstands der Vorsitzende. Der Wahlvorstand stellt den Ablauf der Wahl im Sinne des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung sicher. Der Wahlvorsteher sorgt dafür, dass am Wahltag alle Unterlagen (Stimmzettel und Wählerverzeichnis) vorliegen und hängt die Wahlbekanntmachung öffentlich aus. Er leitet die Tätigkeiten des Wahlvorstandes, übt das Hausrecht aus und dokumentiert besondere Vorkommnisse. Er stellt sicher, dass die Wahlgrundsätze eingehalten werden und die Stimmabgabe geheim in korrekt aufgestellten Wahlkabinen geschieht. Menschen mit Einschränkungen dürfen einen Helfer bestimmen.

Bei der Auszählung der Stimmen kontrollieren sich die neutralen Mitglieder des Wahlvorstands gegenseitig. Anschließend füllt der Wahlvorsteher das Formular zur Schnellmeldung aus und teil das Ergebnis der Gemeinde in der Regel telefonisch mit. Nachdem alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Niederschrift unterschrieben haben, verpackt und versiegelt der Wahlvorsteher die Unterlagen und übergibt sie der Gemeinde. lim

Am 24. September ist Bundestagswahl. Diese Zeitung erklärt in einem Wahl-Lexikon wichtige Begriffe.

Redaktion Florian Lim studierte Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus an der Universität Hildesheim und Journalistik in Leipzig. Nach Praktika bei der Braunschweiger Zeitung, der Eßlinger Zeitung und der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung begann er sein Volontariat beim Mannheimer Morgen. Seit Januar 2018 arbeitet er als Blattmacher für die Kulturredaktion.

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