Caracas. Nach der von Betrugsvorwürfen überschatteten Präsidentenwahl in Venezuela ist Haftbefehl gegen den Oppositionskandidaten Edmundo González Urrutia erlassen worden. Dem Ex-Diplomaten werden unter anderem Amtsanmaßung, Aufruf zur Missachtung von Gesetzen, Verschwörung und Sabotage vorgeworfen, wie aus dem Beschluss eines für Terror-Verfahren zuständigen Gerichts in Caracas hervorgeht. Damit gab der Richter einem entsprechenden Antrag der regierungstreuen Staatsanwaltschaft statt.
Nach der Wahl am 28. Juli hatte die linientreue Wahlbehörde den seit 2013 regierenden autoritären Staatschef Nicolás Maduro zum Sieger erklärt. Allerdings veröffentlichte sie bislang nicht die aufgeschlüsselten Resultate. Die Opposition wirft der Regierung Wahlfälschung vor und reklamiert den Sieg für ihren Kandidaten González.
Wo sich dieser derzeit aufhält, ist unklar. Zum letzten Mal zeigte González sich am 30. Juli bei einer Demonstration in Caracas in der Öffentlichkeit. Danach wandte er sich mehrfach in Videobotschaften an seine Anhänger. Zuletzt ließ er drei Vorladungen der Generalstaatsanwaltschaft verstreichen, wo er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen aussagen sollte.
„Sie bringen uns nur näher zusammen“
Die Oppositionsführerin María Corina Machado kritisierte den Haftbefehl. „Sie haben jeden Bezug zur Realität verloren“, schrieb sie auf der Plattform X. „Indem sie den gewählten Präsidenten bedrohen, bringen sie uns nur näher zusammen und stärken die Unterstützung der Venezolaner und der Welt für Edmundo González.“
Nach eigenen Angaben verfügt die Opposition über die detaillierten Ergebnislisten aus mehr als 80 Prozent der Stimmbezirke. Demnach soll González 67 Prozent der Stimmen erhalten haben und Maduro nur 30 Prozent. Die USA und mehrere lateinamerikanische Länder haben den Wahlsieg des Ex-Diplomaten bereits anerkannt. Auch die Europäische Union und die Organisation Amerikanischer Staaten zweifeln das offizielle Wahlergebnis an.
„Niemand steht über den Gesetzen“, sagte Präsident Maduro nach der Ausstellung des Haftbefehls im venezolanischen Fernsehen. „Die Staatsanwaltschaft hat ihn dreimal vorgeladen und er ist nicht erschienen. Er sagt, dass er die Staatsanwaltschaft nicht anerkennt. In was für einem Land passiert denn so etwas? González Urrutia besitzt die Frechheit zu sagen, dass er die Gesetze nicht anerkennt.“
Mehrere Länder in der Region kritisierten das Vorgehen der venezolanischen Behörden. „Die Argentinische Republik lehnt den von der Staatsanwaltschaft der Maduro-Diktatur gegen den Gewinner der Präsidentschaftswahlen vom 28. Juli, Edmundo González Urrutia, gestellten Haftantrag ab und warnt die internationale Gemeinschaft vor einer Radikalisierungswelle des Regimes, das die demokratischen Kräfte Venezuelas kriminalisieren will“, hieß es in einer Stellungnahme des argentinischen Außenministeriums.
Das chilenische Außenministerium schrieb: „Die Regierung von Chile bekräftigt, dass sie jede Form der Repression gegen die Gegner des diktatorischen Regimes in Venezuela verurteilt.“ dpa
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