Abgeordnete

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Wer folgt auf Oberbürgermeister Peter Kurz? Am 18. Juni wird in baden-württembergs zweitgrößter Stadt Mannheim gewählt. © dpa

Nach dem Grundgesetz sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes. Bürger wählen sie in den Bundestag, ins Parlament. Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und entscheiden, wie sie es für richtig halten. Zum Abgeordneten kann gewählt werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Amtszeit beträgt eine Wahlperiode, also vier Jahre. Volksvertreter erhalten für ihre Arbeit Geld, die sogenannte Diät.

Abgeordnete schließen sich zu Gruppen - zu Fraktionen - zusammen, die gemeinsame politische Ziele haben. Die meiste Arbeit wird in Ausschüssen erledigt. jung

Am 24. September wird der neue Bundestag gewählt. Diese Zeitung erklärt in einem Wahl-Lexikon wichtige Begriffe.

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