Zwingenberg. Den Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung Anfang Juni gefasst, in dieser Woche wurde nun die Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger veröffentlicht, damit ist die überarbeitete „Richtlinie über freiwillige Leistungen der Stadt Zwingenberg zur Jugend- und Vereinsförderung“ sozusagen „rechtskräftig“ – und damit können seit dem gestrigen Freitag, 1. Juli, erstmals nicht nur klassische Jugendgruppen und Vereine kommunale Zuschüsse beantragen, sondern auch junge Leute, die sich zur Umsetzung eines gemeinsamen Projekts zusammengefunden haben, ohne gleich einen Vorstand zu wählen und eine Satzung zu beschließen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Jugendlichen mit ihrem wie auch immer gearteten Projekt keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, und dass es sich um mindestens sieben Personen handelt, von denen mindestens die Hälfte in Zwingenberg oder Rodau wohnt. Aus dem Etat der Stadt können dann „besondere Gemeinschaftsleistungen und -projekte“ sowie „außerplanmäßige Aktivitäten oder Projekte im Rahmen der Jugendarbeit, die nicht den allgemeinen Vereinsaktivitäten zuzuordnen sind“ gefördert werden.
Ein formloser Antrag reicht aus
Um in den Genuss eines städtischen Zuschusses zu kommen müssen die Jugendlichen einen Antrag an den Magistrat der Stadt Zwingenberg richten, in dem sie ihr Vorhaben beschreiben und die Teilnehmer mit ihren Kontaktdaten benennen, zudem muss einer der Akteure gegenüber der Kommune als konkreter Ansprechpartner benannt werden. Über die Vergabe der Förderung entscheiden dann die Stadträte mit Bürgermeister Holger Habich an der Spitze in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfekommission.
Die Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Zwingenberg geht auf eine Initiative der FDP-Fraktion zurück, die die Einrichtung eines „Jugendfonds“ beantragt hatte. Dem vorausgegangen waren der Abriss des Jugendzentrums – die Einrichtung musste der Errichtung der Kindertagesstätte Tagweide weichen – und die von der FDP beantragte und der CDU gebilligte Streichung der Mittel für die städtische Jugendpflege. Während der JUZ-Abriss angesichts des dringend nötigen Kita-Neubaus unausweichlich war und von allen Fraktionen mitgetragen wurde, entstand über das Abplanen des Budgets für die kommunale Jugendarbeit politischer Streit: SPD und GUD kritisierten die Streichung der Mittel vehement.
Mit ihrem Antrag auf Einrichtung eines „Jugendfonds“, den die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Dezember mehrheitlich gebilligt hatte, wollte die FDP „die Eigeninitiative von Jugendgruppen sowohl in freien Organisationsformen als auch in Vereinen fördern und damit Anreize schaffen, um entsprechende Projekte zu schaffen und Ideen zu generieren“.
Mit dem Beschluss über den FDP-Antrag wurde der Zwingenberger Magistrat beauftragt, die Vereinsförderrichtlinie entsprechend zu ändern – eben das ist nun geschehen und mit deutlicher Mehrheit beschlossen worden.
Eine größere politische Debatte blieb aus, lediglich über die Frage, wer denn nun Jugendlicher im Sinne der Förderrichtlinie ist, entstand eine Diskussion – zur Einführung einer „Altersobergrenze“ jedoch, wie sie die GUD gerne gehabt hätte, um eine Förderung von „Berufsjugendlichen“ zu verhindern, kam es allerdings nicht.
URL dieses Artikels:
https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/zwingenberg_artikel,-zwingenberg-zwingenberg-bezuschusst-jetzt-auch-projekte-freier-jugendgruppen-_arid,1968669.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.bergstraesser-anzeiger.de/orte/zwingenberg.html