Kommunalpolitik

SPD fordert Tempo 30 auf der B 3 – Kreis sieht keinen Handlungsbedarf

Die SPD hakte nach, was aus der im Sommer 2022 beschlossenen Ausweitung von Tempo 30 auf der B 3 geworden ist / Der Kreis hat den Antrag abgelehnt

Von 
Michael Ränker
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Seit 2022 dürfen in Höhe der Evangelischen Kindertagesstätte nur noch 30 statt 50 km/h gefahren werden. Dieses Tempolimit sollte laut der SPD ab der Wiesenpromenade bis zum Kreisverkehr beim Rewe im Süden ausgeweitet werden. © D. Funck

Zwingenberg. Die Sozialdemokraten halten an ihrer Forderung nach einer Ausweitung von Tempo 30 auf der B 3 in der Ortsdurchfahrt von Zwingenberg fest. In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung stellte die SPD-Fraktion dazu zwar keinen neuerlichen Antrag, sie hakte jedoch mit einer Anfrage an den Magistrat nach, was denn aus einer im Sommer 2022 mit großer Mehrheit beschlossenen Initiative der Stadtverordnetenversammlung geworden ist. Die ernüchternde Antwort: Sie wurde von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt.

Seinerzeit war ein CDU-Antrag beschlossen worden, den B 3-Abschnitt in Höhe der Evangelischen Kindertagesstätte (Heidelberger Straße 12), in dem statt 50 km/h nur noch 30 km/h gefahren werden darf, bis zur Einmündung Wiesenpromenade auszudehnen. Vorausgegangen war dem Beschluss eine Initiative der SPD, eine Tempo-30-Zone „von Norden kommend ab mindestens der Wiesenpromenade bis zum Kreisverkehr beim Rewe im Süden“ einzurichten.

SPD-Initiative erhielt keine Mehrheit

Überdies hatten die Sozialdemokraten angeregt, „diese Regelung nach Norden bis zur Einmündung der Annastraße fortzuführen“. Soweit rechtlich möglich sollte die erweiterte Tempo-30-Regelung nicht nur tagsüber, sondern auch nachts gelten. Für die SPD-Initiative fand sich allerdings keine Mehrheit. Ebenfalls keine Mehrheit gab es seinerzeit auch für den Änderungsantrag der GUD, die Tempo-30-Zone in nördlicher Richtung bis zum Löwenplatz und in südlicher Richtung bis zum Kreisverkehr auszudehnen, die 30 km/h aber nur tagsüber in der Zeit von 7 bis 17 Uhr anzuordnen.

Stattdessen einigte man sich auf den skizzierten CDU-Antrag als kleinsten gemeinsamen Nenner. Weil über die Geschwindigkeitsregelung auf der Bundesstraße die Stadt Zwingenberg – anders als bei ihren eigenen Ortsstraßen – nicht selbst entscheiden kann, stellte der Magistrat nach der Beschlussfassung im Sommer 2022 umgehend einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Bergstraße.

Tempolimit für mehr Lärmschutz und Sicherheit

SPD-Stadtverordnete Ellen Schneider wollte nun mit der Anfrage ihrer Fraktion in Erfahrung bringen, was dieser Antrag ergeben hat. Die ernüchternde Antwort des Magistrats: „Der Kreis hat geantwortet, dass kein Handlungsbedarf beziehungsweise keine Grundlage für verkehrsrechtliche Maßnahmen besteht.“ Als Begründung werde angeführt, „dass die Richtwerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) in dem Bereich eingehalten werden“.

Allerdings war es der Zwingenberger Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Initiative nicht nur um mehr Lärmschutz, sondern auch um mehr Sicherheit durch mehr Tempo 30 gegangen. Zumindest die SPD hatte seinerzeit mit einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung argumentiert, in der geregelt werde, dass auf Bundesstraßen innerhalb von geschlossenen Ortschaften das Tempo „in sensiblen Bereichen“ auf 30 km/h beschränkt werden könne. Ellen Schneider damals: „Im genannten Abschnitt der B 3 befinden sich die Passschule – ein Gebäude der örtlichen Grundschule (Anm.d.Red.) - und die Evangelische Kita. (…) Weiterhin befinden sich in diesem Bereich der Stadtpark und ein Kinderspielplatz mit Ausgängen zur B 3.“

Standort der Melibokusschule ist kein „Rechtfertigungsgrund“

„Auf weitere mögliche Rechtfertigungsgründe geht der Kreis nicht weiter ein“, heißt es jedoch in der Antwort auf die jüngste Anfrage der SPD. Allerdings stelle insbesondere der Standort Melibokusschule keinen Rechtfertigungsgrund für entsprechende Maßnahmen dar, da sich diese in der zweiten Reihe parallel zur B 3 befinde und somit nicht als konkrete Gefahrenstelle gewertet werden könne, heißt es abschließend aus dem Rathaus.

Die Fragestellerin wollte sich mit der Antwort nicht zufriedengeben, sie verwies auf die Schulwegeplanung: „Die führt aber an der B 3 entlang.“ Am Ende nutzte aber auch die Intervention nichts: „Wir sind nicht die zuständige Behörde“, bat Bürgermeister Holger Habich um Verständnis dafür, dass das Rathaus-Team und der Magistrat die falschen Ansprechpartner seien.

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