Kommunalpolitik

Haupt- und Finanzausschuss lehnt Senkung der Grundsteuern ab

Die von der Hessischen Steuerverwaltung als „aufkommensneutral“ berechneten niedrigeren Hebesätze sollen nicht eingeführt werden.

Von 
Michael Ränker
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Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sollen unverändert bei 580 Prozentpunkten bleiben. © Thomas Zelinger

Zwingenberg. Folgt am kommenden Donnerstag, 26. September, auch die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag des Magistrats, dann werden die Zwingenberger Hebesätze für die Grundsteuer A und B weder gesenkt noch erhöht, sondern verbleiben bei 580 Prozentpunkten. Der Haupt- und Finanzausschuss zumindest hat die Beschlussvorlage aus dem Rathaus nahezu einstimmig gebilligt und sich dagegen entschieden, die von der Hessischen Steuerverwaltung für das älteste Bergstraßenstädtchen als „aufkommensneutral“ berechneten niedrigeren Hebesätze einzuführen.

Circa 58 000 Euro weniger Einnahmen für die Stadt

Laut Kalkulation der kommunalen Finanzabteilung geht die Rechnung des Landes für Zwingenberg nämlich nicht auf: Die vorgeschlagene Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 445,75 Prozentpunkte wäre nicht „aufkommensneutral“, sondern würde dem Stadtsäckel eine Mindereinnahme von knapp 8000 Euro „bescheren“. Desgleichen bei der Grundsteuer B: Die Hessische Steuerverwaltung schlägt eine Reduzierung auf 503,93 Prozentpunkte vor; im Rathaus hat man mit diesem Wert jedoch berechnet, dass dann fast 50 000 Euro in der Kasse fehlen würden.

Der Magistrat stellt fest: „Die Empfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung ist von einer Aufkommensneutralität weit entfernt. Würde man diesen folgen, hätte die Stadt erhebliche Mindereinnahmen zu verbuchen. Rücksprachen mit anderen Verwaltungen im Kreis Bergstraße bestätigen diesen Sachverhalt als keine singuläre Zwingenberger Angelegenheit.“ Weiter heißt es: „Allerdings hat die Hebesatzmitteilung lediglich einen Empfehlungscharakter und ist nicht verbindlich. Die Stadt entscheidet im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich zustehenden Hebesatzautonomie in Abhängigkeit von ihrem Finanzbedarf eigenverantwortlich über die in ihrem Gebiet geltenden Hebesätze und kann beziehungsweise muss deshalb von den Empfehlungen abweichen.“

130 000 Euro mehr im Jahr 2025

Eine Beibehaltung der Hebesätze von jeweils 580 Prozentpunkten führt zwar im Fall der Grundsteuer B dazu, dass die Stadt aller Voraussicht nach im Jahr 2025 rund 130 000 Euro mehr einnimmt, allerdings werde die Kommune das Plus auch gut gebrauchen können, meint der Magistrat: Im Rathaus rechnet man mit „absehbar weiter steigenden Ausgaben bei gleichzeitig unsicherer Einnahmesituation“.

Konkret heißt das: „Die Steuererträge sind konjunkturell bedingt voraussichtlich eher rückläufig, zumindest aber nicht steigend. Das gilt insbesondere für die Gewerbesteuer. Auf der Aufwandsseite sind Steigerungen insbesondere bei den Verbandsumlagen sowie im Bereich der allgemeinen Verwaltungskosten zu erwarten beziehungsweise bereits absehbar. Die Stadt Zwingenberg wäre daher gut beraten, das Mehreinnahmepotenzial zu nutzen, um den städtischen Haushalt weiterhin ausgleichen zu können.“

Prüfung während der Haushaltsberatungen

Das Thema Grundsteuer-Hebesätze steht als Folge der Grundsteuerreform allerorten auf den Tagesordnungen der Gremien kommunaler Selbstverwaltung. Gleichzeitig beschäftigt man sich in den Rathäusern der Städte und Gemeinden mit der Aufstellung der Haushaltspläne für das neue Jahr. Um zu wissen, mit welchen Hebesätzen kalkuliert werden soll, ist es wichtig, jetzt eine Entscheidung zu treffen.

Für FDP-Fraktionschef Wolfgang Dams steht fest, dass eine abschließende Bewertung über die Sinnhaftigkeit einer Veränderung der Hebesätze erst im Zuge der Haushaltsplanberatungen erfolgen könne. Er könne daher dem Vorschlag des Magistrats folgen, die Werte einstweilen bei 580 Prozentpunkten zu belassen. Komme man zu einer anderen Erkenntnis, dann können man immer noch mit dem Erlass einer Hebesatz-Satzung reagieren.

SPD für sofortige Anpassung

Damit widersprach Dams der Auffassung der SPD-Fraktionsvorsitzenden Regina Nethe-Jaenchen, die das Gegenteil vorgeschlagen hatte: Die Sozialdemokraten hätten es lieber gesehen, die Hebesätze jetzt so anzupassen, dass sie aufkommensneutral sind, um im Zuge der Haushaltsplanberatungen zu prüfen, ob diese neuen Hebesätze auch Bestand haben.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Christoph Neumeister plädierte wie Dams dafür, angesichts einer unzureichenden Datenlage die Hebesätze zunächst wie gehabt zu belassen. „Final legen wir die Werte dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen fest.“

Und GUD-Stadtverordnete Maria Paulsen gab zu bedenken, dass die aus Sicht der Stadt aufkommensneutral gestalteten Hebesätze für den einzelnen Bürger, der die Grundsteuer zahlen muss, nicht zwangsläufig auch aufkommensneutral ausfallen. Frau Paulsen: „Selbst wenn wir die Hebesätze reduzieren, heißt das nicht, dass der Einzelne auch weniger bezahlt.“ Auch sie trat dafür ein, die Haushaltsplanberatungen abzuwarten.

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