Sommerserie

Bauvorhaben „Hohl 4“ sorgte für anhaltende Diskussionen in Zwingenberg

Die Firma Citibau plante den Bau eines Mehrfamilienhauses in der Straße „Hohl 4“, unweit der Altstadt und des Hangs bei der Straße „Im Kronengarten“.

Von 
Alicia Diry
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Zwingenberg. Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Hohl 4 entwickelte sich in den letzten Monaten der Amtszeit von Bürgermeister Kurt Knapp zu einem der umstrittensten Themen der Zwingenberger Kommunalpolitik. Die Pläne der Lampertheimer Firma Citibau, dort ein Mehrfamilienhaus zu errichten, stießen von Beginn an auf erheblichen Widerstand. Das Vorhaben befand sich in unmittelbarer Nähe zur Altstadt und zur Anliegerstraße „Kronengarten“, wo Anwohner insbesondere eine Gefährdung durch mögliche Hangrutschungen befürchten.

Die ursprüngliche Baugenehmigung war bereits im November 1996 vom damaligen Bergsträßer Kreisbauamt erteilt worden, verlor jedoch im November 1999 nach Ablauf der dreijährigen Frist ihre Gültigkeit, da bis dahin keine Bauaktivitäten erfolgt waren.

Im Jahr 2000 beantragte die Firma Citibau eine Verlängerung der Genehmigung. Das Kreisbauamt bat daraufhin die Stadt Zwingenberg um ihr Einvernehmen. Dieses wurde vom Magistrat und der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Begründet wurde dies mit dem Argument, das Bauprojekt füge sich nicht in die bestehende Umgebung ein und es gebe erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Hangs.

Anwohner waren über Vorhaben besorgt

Im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wurde das Vorgehen des Magistrats einstimmig unterstützt. Bürgermeister Kurt Knapp betonte jedoch, dass die Rechtslage schwierig sei, da das Kreisbauamt bereits 1996 einen Rechtsanspruch auf Bebauung anerkannt hatte.

Vertreter der FDP, der SPD und der GUD unterstützten ebenfalls die ablehnende Haltung der Stadt. Es wurde angeregt, einen Bebauungsplan für das Gebiet zu erarbeiten, um künftig mehr Einfluss auf die Gestaltung des Areals nehmen zu können. Trotz des klaren Votums entschied sich das Kreisbauamt, das von der Stadt versagte Einvernehmen zu ersetzen. Damit erhielt die Baugenehmigung erneut Rechtskraft. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss daraufhin, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Auch Anwohner blieben bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Projekt. Besonders besorgte Eigentümer entlang der Straße „Im Kronengarten“ befürchteten, dass die Bauarbeiten den Hang destabilisieren könnten. Vier von ihnen erwirken vor dem Landgericht Darmstadt eine einstweilige Verfügung, die es der Baufirma untersagte, einen Kran mit einem über ihre Grundstücke schwenkenden Arm einzusetzen.

Die in der ursprünglichen Baugenehmigung geforderte Sicherheitsleistung von 400.000 Mark sowie ein statischer Nachweis zur Sicherung des Hanges lagen zum Zeitpunkt der städtischen Beratung laut Auskunft des Magistrats noch nicht vor.

Volontariat

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