Lorsch. Wird eine Regelung im Straßenverkehr geändert, dann hieß das zuletzt häufig, dass sie zulasten von Autofahrern ging oder diese sich zumindest umstellen mussten. Sie erhalten weniger Straßenraum oder müssen ihre Geschwindigkeit drosseln und mehr Zeit für ihre Strecken einplanen. Das Tempo, mit dem sie unterwegs sein dürfen, ist auf vielen Straßen jedenfalls verlangsamt worden. Auch in Lorsch gilt seit einigen Jahren in Nebenstraßen Tempo 30.
Für alle – besonders für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer – wird es auf den Straßen selbstverständlich sicherer, wenn es kaum schneller als im Schritttempo vorangehen darf. 30 als Höchstgeschwindigkeit in der Stadt befürworten daher sehr viele Bürger. Dass er sich selbst nicht immer daran hält, merkt mancher erst, wenn ihn die Radaranlage „blitzt“.
Bemerkenswert ist daher, dass auf einem Teilstück in Lorsch jetzt wieder etwas zügigeres Fahren erlaubt ist. Es geht um die Nibelungenstraße. Im ersten Teil von der Innenstadt bis zur Kriemhildenstraße sind maximal 30 km/h zulässig und das bleibt auch so. Von dort aus bis zum Ortsausgang aber wird die einstige Reduzierung auf 30 zurückgenommen und es sind ab sofort wieder 50 km/h möglich.
Ausgewiesen ist die neue 50er Zone als solche nicht. Es wurden einfach die vielen Tempo-30-Schilder dort entfernt. Manchem Verkehrsteilnehmer ist die Änderung daher vielleicht noch nicht aufgefallen, die meisten fahren generell vernünftig. Gestern Vormittag waren jedenfalls keine Schnellfahrer zu sehen.
In direkter Nähe zu den stark frequentierten Einkaufsmärkten wäre ein hohes Tempo dort allerdings zu dieser Zeit auch sehr gefährlich. Dass sie nun ein klein wenig mehr beschleunigen dürfen, könnte unter anderem aber die Fahrer freuen, die zu viel früherer Morgenstunde von der Nibelungenstraße Richtung Autobahn pendeln und pünktlich am Arbeitsplatz sein wollen und die, die spätnachts unterwegs sind.
Änderung nicht freiwillig
Dass die Rückkehr zu Tempo 50 „nicht freiwillig“ erfolgt, darüber informiert die Stadt in einer Mitteilung. Grund sei, dass die Straßenverkehrsordnung bundeseinheitlich innerorts Tempo 50 vorgibt und nur in Einzelfällen eine Ausnahmeregel machbar ist.
Von der Sinnhaftigkeit einer Tempodrosselung in der Nibelungenstraße haben die Lorscher die Straßenverkehrsbehörde des Kreises nicht überzeugen können. Man sei darauf hingewiesen worden, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Nibelungenstraße nicht ausreichend begründbar ist und daher zur Aufhebung des Tempolimits aufgefordert worden, heißt es von der Stadt.
Viele Gründe für Tempo 30
Man sei dieser Aufforderung nun nachgekommen, so Bürgermeister Christian Schönung. „Jedoch sehen wir als örtliche Verkehrsbehörde viele Gründe, die für die Beibehaltung des Tempolimits sprechen“, fügt er an.
„Vor allem die Einkaufsmärkte in der Nibelungenstraße werden zu Fuß oder per Fahrrad angesteuert. Senioren sind zu Fuß unterwegs und die Schüler und Schülerinnen aus Einhausen kreuzen mit dem Fahrrad“, erinnert er.
Bei einem Tempolimit auf 30 km/h fühlten sich alle Verkehrsteilnehmer sicherer“, weiß auch Rainer Dluzak, Leiter des Ordnungsamts in Lorsch.
In Lorsch werden viele Möglichkeiten genutzt, um Verkehr zu beruhigen, durch Tempolimits, verkehrsberuhigte Zonen oder Fahrradstraßen. In der Kriemhildenstraße etwa sind 40 km/h festgelegt.
Für die Nebenstraßen mit Tempo 30 gelten allerdings andere Vorgaben als für innerörtliche Hauptverkehrsstraßen. Für diese muss ein Tempolimit begründet werden können. Es zählt, wenn von der Straße ein direkter Zugang zu einer Kita oder einer Schule der Sekundarstufe 1 erfolgt oder es sich um einen Straßenabschnitt mit vermehrten Unfallaufkommen handelt. Auch aus Lärmschutzgründen ist eine reduzierte Geschwindigkeit innerorts begründbar.
Unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit ist es grundsätzlich wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten den aktuellen Verhältnissen anpassen, also etwa Witterung und Verkehrsaufkommen bedenken. „Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme ist ein gutes Miteinander im Straßenverkehr möglich“, erinnert Dluzak.
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