Lorsch. Noch knapp einen Monat ist es hin, bis am 11.11. traditionell die närrische Zeit beginnt. Und für die Lorscher Fastnachter stellt sich erneut die Frage, ob und in welcher Form angesichts der weiter anhaltenden Pandemie samt zugehörigen Infektionsschutzregelungen gefeiert werden kann. 2020 ließen es die Lorscher zuletzt richtig krachen, noch nicht ahnend, was ihnen wie der ganzen Welt in den kommenden Corona-Monaten bevorstehen würde. Am 25. Februar 2020 sorgten über 1500 Aktive mit knapp 100 Nummern beim 60. Umzug in Lorsch für Stimmung. Im vergangenen Winter wurde dann die komplette Kampagne in der Klosterstadt abgesagt. Keine Sitzungen, kein Gaudiwurm.
Warten auf Vorgaben
Ob am Fastnachtsdienstag, 1. März, ein vierfarbbunter Umzug durch die Lorscher Straßen ziehen wird, steht derzeit noch nicht fest. „Wir warten noch ab, wie die Vorgaben sind“, sagt Ralf Kleisinger vom Verein Lorscher Fastnachtszug. Bis Mitte, spätestens Ende November müsse man sich dann jedoch entscheiden. Mit Interesse schaut man in der Klosterstadt auf die die Großen der närrischen Branche. „Wenn in Mainz oder Köln der Umzug stattfinden darf, wäre das sicher auch für uns richtungsweisend“, sagt er auf Nachfrage dieser Zeitung. Dass Anfang Oktober in Einhausen ein auf 23 Nummern stark verkleinerter Kerweumzug durch den Ort gefahren ist, ist für die Lorscher Organisatoren hingegen keine Entscheidungshilfe. Auch, wenn sich entlang des Zugweges in Einhausen weitaus mehr Besucher tummelten als im Vorfeld erwartet, herrsche doch beim Lorscher Fastnachtsumzug mehr Gedränge. „In der Hischstraße und auf dem Marktplatz ist es immer sehr voll. Da lassen sich die aktuell vorgegebenen 1,5 Meter Abstand nicht einhalten“, sagt Kleisinger.
Strikte Vorgaben gelten aktuell aber insbesondere noch für Veranstaltungen in Innenräumen. Weitgehend befreit davon sind die Verantwortlichen nur, wenn sie unter Beachtung der 2 G-Regeln planen. Will heißen: Nur vollständig geimpfte oder von Covid 19 genesene Personen erhalten Einlass. Wird das 2 G-Zugangsmodell umgesetzt, entfallen in Hessen – Stand jetzt – die Maskenpflicht, die Pflicht zu Abstands- und Hygienekonzepten sowie die Kapazitätsbeschränkungen.
Sitzungen bei den Bürger-Funken
Für dieses Konzept hat sich jetzt der Vorstand der Lorscher Bürger-Funken entschieden, der die Saalfastnacht im Februar 2022 nicht erneut ausfallen lassen möchte. Zwei, vielleicht sogar drei, närrische Sitzungen soll es in der Nibelungenhalle geben, erklärt Vorsitzender Rainer Dluzak. Die Termine stehen schon fest. Auf jeden Fall sollen die Tanzgarden und Büttenredner am 18. und 19. Februar auf der Bühne stehen. Sollte eine noch größere Nachfrage nach Karten bestehen, könnte es einen Zusatztermin am Fastnachtsamstag, 26. Februar, geben. Sollte es bis zum Februar weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen geben, werde man darauf natürlich reagieren, im Zweifelsfall – wenn möglich – die 2 G-Regelung wieder aufheben.
Bislang planen die Bürgerfunken jedoch mit diesem Zugangskonzept. Würde man mit einer 3 G-Regelung auch negativ Getestete zulassen, könnte man weitaus weniger Besucher einlassen, die dann auch noch Mindestabstände einhalten müssen. Das lasse keine richtige Fastnachtsfeier zu, begründet Rainer Dluzak die Entscheidung des Bürgerfunken-Vorstandes.
Im Vorfeld hatte man sich im Verein auch umgehört: „Auch von den jüngeren Mitgliedern ist mittlerweile der Löwenanteil vollständig geimpft“, sagt der Bürger-Funken-Vorsitzende. Und so wird bei den Tanzgarden und Formationen des Vereins schon kräftig für die Auftritte im Februar trainiert. Im Sommer hätten sich die närrischen Tanzsportler häufig im Freien getroffen. Jetzt nutze man verschieden Räumlichkeiten, etwa im Haus der Vereine oder die Gymnastikhalle in der Wingertsbergschule, um die Choreographien einzuüben.
Zuversichtlich ist Rainer Dluzak auch, dass die Verleihung des „Graf-Philipp-Ordens“ für besondere Verdienste um die Bürger-Funken Lorsch und die Lorscher Fastnacht im Januar stattfinden kann. Es handelt sich um die höchste Auszeichnung der Bürger-Funken Lorsch. Ein Termin für die traditionelle Veranstaltung werde noch festgelegt.
N3 planen Freiluft-Veranstaltung
Bei den Närrischen Drei wird es nach aktuellem Stand in der kommenden Kampagne noch keine Saalfastnacht geben, berichtet der stellvertretende Vorsitzende Hubert Helwig auf Nachfrage unserer Zeitung. „Eine 2 G-Regel wollen wir nicht, da dann viele Aktive nicht teilnehmen könnten“, sagt er. Unter 3 G-Bedingungen könne man aber nicht richtig Fastnacht feiern. Das allerletzte Wort ist bei den Närrischen Drei jedoch noch nicht gesprochen. In der kommenden Woche soll es noch einmal eine Vorstandssitzung zu dem Thema geben.
Überlegt werde bei den N3, alternativ zu den Sitzungen eine große Freiluftveranstaltung zur Fastnachtszeit zu organisieren.
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Gewohnter Auftakt im Paulusheim
In die närrische Zeit starten wollen die beiden Lorscher Fastnachtsvereine weitgehend in gewohnter Weise. Die Bürger-Funken planen für den 11. November ihre vereinsinterne Kampagneeröffnung im Paulusheim. Dabei werden Mitglieder in die traditionell an militärische Ränge angelehnten närrischen Positionen befördert. Zudem werden die Planungen für die fünfte Jahreszeit vorgestellt. Aufgrund einer übersichtlichen Teilnehmerzahl könne die Veranstaltung unter 3 G-Bedingungen organisiert werden, berichtet Bürger-Funken-Vorsitzender Rainer Dluzak. Teilnehmen können also vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Mitglieder.
Einen Tag später, am 12. November, eröffnen die Närrischen Drei ebenfalls im Paulusheim die Fastnachtssaison 2021/22. Die N 3-Auftaktveranstaltung ist ebenfalls ausschließlich für Vereinsmitglieder gedacht. Im Mittelpunkt stehen dabei Ehrungen und Beförderungen. „Da herrscht kein Massenandrang“, erklärt der stellvertretende N 3-Vorsitzende Hubert Helwig, warum die Organisation dieses Termins unproblematisch ist. kel
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