Silvester

Böllern ist erlaubt, aber nicht überall

Strikte Regeln für Feuerwerk in der Stadtmitte beachten

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sch/red
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Lorsch. Silvester steht vor der Tür – und damit die Frage: Wird noch geböllert? Sehr viele Menschen schütteln zwar inzwischen den Kopf, wenn man sie nach Silvester-Knallerei fragt. Ökologisch nicht vertretbar, teuer und überflüssig, meinen sie. Die Gruppe derjenigen, die Freude an einem laut vernehmbaren Jahreswechsel hat, ist aber weiterhin groß, so die Erfahrung der vergangenen Silvesterabende. Sicher ist: Böllern bleibt erlaubt, jedoch nicht überall.

Der Magistrat der Stadt Lorsch mit Bürgermeister Christian Schönung an der Spitze erinnert an die gesetzlichen Vorschriften zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

Laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Häusern mit Reet-Dächern und Fachwerkbauten verboten.

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In Lorsch betrifft das insbesondere im innerstädtischen Bereich die Römerstraße, den Marktplatz und den Benediktinerplatz. Dem Gesetz sei „strikt Folge zu leisten“, heißt es aus dem Stadthaus. Denn in der Lorscher Stadtmitte befindet sich nicht zuletzt auch das Weltkulturerbe Kloster Lorsch.

In den vergangenen Jahren habe man „vermehrt Sachschäden durch sogenannte Stabraketen“ verzeichnet. Deshalb wird in Lorsch zudem darum gebeten, auch in dicht bebauten Wohngebieten auf den Einsatz dieser Feuerwerkskörper zu verzichten. sch/red

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