Lautertal. „Der Straßenwinterdienst ist ein Teil der Straßenreinigung. Auf Grund einschlägiger Vorschriften ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb geschlossener Ortslage auf Fahrbahnen und Gehwege Schnee zu räumen sowie Gehwege, Fußgängerüberwege und bestimmte Stellen der Fahrbahnen bei Glätte zu bestreuen.“ Darauf weist die Gemeinde Lautertal hin.
„Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht, der Verpflichtung einer Körperschaft, die zum Schutz der Allgemeinheit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Diese Räum- und Streupflicht besteht nur für die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Straßen. Die Gemeinden sind dazu ermächtigt, die Räum- und Streupflicht durch eine Satzung entweder völlig oder nur in bestimmtem Umfang auf die Eigentümer oder Besitzer der an die Straße angrenzenden Grundstücke zu übertragen.“
Entsprechende Regelungen enthalte auch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lautertal. Nach dieser Regelung seien durch die Anlieger nicht nur die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, sondern auch die Teile der Straße, die als Fußweg genutzt werden. Ferner müssten Überwege für Fußgänger passierbar gehalten werden.
Die Jahreszahl ist bei der Räumpflicht entscheidend
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg seien die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, auf beiden Straßenseiten zur Schnee- und Eisräumung verpflichtet.
Die Verpflichtung richte sich nach der Jahreszahl. In Jahren mit einer geraden Endzahl seien diejenigen verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg liege. In ungeraden Jahren – wie 2025 – treffe die Räumpflicht die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, die auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite liegen, schreibt die Verwaltung.
„Grundsätzlich sind die Gemeinden verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage den Schnee auf den Fahrbahnen und Gehwegen zu räumen. Das gilt allerdings nur insoweit, als die Schneeräumpflicht nicht auf die Anlieger abgewälzt ist. Da es für die Gemeinden nicht möglich ist, alle Fahrbahnen und Gehwege zu räumen, sind diejenigen Arbeiten, die sie selbst auszuführen hat, nach Dringlichkeit auszuführen. Dafür gibt es einen Räumplan, in dem die Strecken nach ihrer Dringlichkeit geordnet sind.
Überhöhte Anforderungen können an die Schneeräumung im Rahmen des gemeindlichen Winterdienstes nicht gestellt werden. Der Schnee wird zunächst an gefährlichen Stellen und in verkehrswichtigen Straßen geräumt.“
Eine Straße könne als nicht wichtig angesehen werden, wenn sie keine Durchgangsstraße sei, sich in einem Wohngebiet befinde und keinen Verkehrsmittelpunkt bilde. Aus der Tatsache allein, dass eine Straße üblicherweise geräumt werde, könne nicht auf ihre Verkehrswichtigkeit geschlossen werden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Notfalls sollte man das Auto stehen lassen
„Ferner ist die Gemeinde nur zu einer groben Schneeräumung verpflichtet, so dass dünnere Schneeschichten durchaus auf den Fahrbahnen verbleiben dürfen. Zwar setzt die Gemeinde an den besonders gefährdeten Stellen Streusalz ein; dies alleine führt jedoch nicht sofort und unmittelbar zu einer Verbesserung der Situation. Zum einen ist dabei zu berücksichtigen, dass die Wirkung nicht sofort eintritt, zum anderen ist insbesondere bei sehr niedrigen Temperaturen die Wirkung des Streusalzes eingeschränkt. Zum Umweltschutz ist der Einsatz von Salz zudem auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Es ist praktisch unmöglich, alle Straßen bei plötzlicher Eis- und Glättebildung gleichzeitig abzustreuen oder ständig sauber zu halten. Der Verkehrsteilnehmer selbst ist im Winter gehalten, das Führen seines Kraftfahrzeuges den Witterungsbedingungen anzupassen. Es wird also dazu wieder geraten, bei winterlicher Straßenglätte vorsichtig zu fahren und das Kraftfahrzeug auch einmal stehen zu lassen.“
In der Mitteilung heißt es abschließend: „Auch der beste Winterdienst kann aus einem Winter keinen Sommer machen. Die Mitarbeiter des KMB-Bauhofservices versuchen alles, um die Auswirkungen der winterlichen Verhältnisse so gering wie möglich zu halten. Die Streupflicht beschränkt sich aber stets auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen.“ red
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