Gemeindevertretung

Lautertaler Friedhofssatzung wird überarbeitet

Von 
Thorsten Matzner
Lesedauer: 

Lautertal. Die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung für die Friedhöfe in Lautertal sollen überarbeitet werden. Dazu hat der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung Entwürfe anhand aktueller Mustersatzungen vorgelegt, die am Donnerstag beraten werden sollen. Die aktuelle Friedhofssatzung stammt von 2017.

Eine der geplanten Neuerungen ist das Verbot der Verwendung von Grabmalen, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden. Außerdem soll verfügt werden, dass künftig innerhalb von zwei Jahren Gräber mit einem Grabmal und einer Einfassung zu versehen sind. Neu aufgenommen werden Bestimmungen für sogenannte Wiesengräber. Das sind Grabstellen, die nicht gesondert kenntlich gemacht werden. Anonyme Urnengräber gibt es bereits, bei den Wiesengräbern geht es um Erdbestattungen.

Zusätzlich zu den Wahlgrabstätten bestimmt die neue Satzung nun Reihengrabstätten, die für Erdbestattungen genutzt werden können. Hier soll es nicht mehr die Möglichkeit geben, die Nutzungsdauer der Grabstätte verlängern zu können. Verlängerungsregeln sind zwar schön für die Angehörigen, behindern aber eine systematische Belegung und Pflege des Friedhofs, weil Grabfelder nur unregelmäßig und nicht komplett frei werden.

Mehr zum Thema

Lautertal

Reihengräber werden in Lautertal wieder eingeführt

Veröffentlicht
Von
tm
Mehr erfahren

Untersagt wird künftig, Foto- und Videoaufnahmen zu machen. Außer, sie dienen privaten Zwecken. Bei der Beerdigung zu filmen, wer dies wünscht, wird also weiter erlaubt sein. Außerdem wird definiert, was eine Leiche ist. Nur für den Fall, dass hierzu Fragen aufkommen.

Bei den Gebühren werden die neuen Reihengräber mit in die Satzung aufgenommen. Die Kosten für die Bestattung in einem Reihen- oder Wahlgrab sollen um 500 auf 1950 Euro steigen. Für Tiefgräber werden 2325 Euro statt 1725 Euro fällig. Die Bestattung einer Urne in einem vorhandenen Grab wird ebenfalls teurer, sie soll künftig 625 statt 475 Euro kosten. Neu eingeführt wird ein 50-prozentiger Aufschlag auf die Preise, falls Bestattungen außerhalb der Regelzeiten gewünscht werden. Diese sind montags bis donnerstags zwischen 9 und 14 Uhr und freitags von 9 bis 10 Uhr.

Gebühren steigen teils deutlich

Hinzu kommen bei Beisetzungen immer die Kosten für das Nutzungsrecht an einem Grab. Für ein Einzelgrab steigen sie nach dem Entwurf von 1775 auf 3000 Euro. Für ein Tiefgrab werden statt 2275 dann 4000 Euro fällig. Doppelgräber kosten zwischen 6000 und 8000 Euro statt bisher 4525 Euro. Während Kindergräber weiterhin mit 150 Euro berechnet werden, sollen Urnengräber 2500 Euro kosten, also das Doppelte des bisherigen Preises.

Deutlich teurer werden soll auch die Verlängerung der Nutzung. Sie schwankt derzeit zwischen 48 und 181 Euro pro Jahr. Künftig sollen es zwischen 120 und 320 Euro sein. Ein Platz in einem anonymen Gräberfeld kostet dann zwischen 1600 und 4500 Euro – Letzteres ist der Preis für die neuen Wiesengräber für Särge. Bisher werden zwischen 725 und 1450 Euro fällig. Neu geregelt wird, dass bei der sogenannten Ersatzvornahme einer Grabräumung bis zu 800 Euro kassiert werden. Das sind die Fälle, in denen die Angehörigen nach Ablauf der Nutzungsdauer der Aufforderung nicht nachkommen, Grabmal und Einfassungen zu entfernen. Dann übernimmt das der KMB-Bauhofservice, der bisher dafür die „Selbstkosten“ in Rechnung gestellt hat.

Werden Gräber vor Ablauf der Ruhezeit – in Hessen sind das 15 Jahre – abgeräumt, müssen die Angehörigen eine Pflegepauschale von bis zu 50 Euro im Jahr bezahlen, weil das Grabfeld zunächst nicht neu belegt werden kann und daher zum Beispiel gemäht werden muss.

Redaktion Lokalredakteur Lautertal/Lindenfels

Copyright © 2025 Bergsträßer Anzeiger