Lautertal. Die Tage werden länger und die milden Temperaturen empfinden viele Menschen als sehr angenehm, besonders wenn die Sonne scheint. Auch die Tiere in der Natur spüren, dass das Frühjahr beginnt und wer die Vögel beobachtet, merkt, dass einige schon paarweise unterwegs sind oder ihre Partner für die nächste Brutsaison mit lautem Gesang suchen.
Der Grundbesitzer, der nun wieder Spaß an der Arbeit draußen bekommt, hat nun Ende Februar / Anfang März beim Schnitt von Hecken, Büschen und Sträuchern etwas zu beachten. Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass diese nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und letzten Februartag geschnitten werden dürfen. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit, um für Ordnung im Gehölzbereich zu sorgen.
Geldbuße bis 10 000 Euro möglich
„Ab dem 1. März dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte, Schilf oder andere Gehölze nicht geschnitten, zurückgesetzt, beseitigt oder gerodet werden“, ist im Paragraf 39 nachzulesen. Zeitgenossen, die das ignorieren, müssen bei einer Anzeige damit rechnen, dass sie wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro bestraft werden können.
Wenn die Brut- und Setzzeit offiziell mit dem 1. März beginnt, ist das für die wild lebenden Tiere eine besonders wichtige Zeit, denn sie sorgen nun für den Fortbestand ihrer Art. Einige Tiere genießen dabei einen besonderen Schutz, weil ihre Art selten geworden ist. So nimmt etwa der Bestand der Neuntöter in dieser Gegend nach den Beobachtungen hiesiger Vogelschützer stetig ab. „Früher hatten wir mal 36 Bruten zwischen Lautern bis Schannenbach“, erklärte der Beauftragte für Vogelschutz Werner Schmidt, „im letzten Jahr waren es nur noch 20 bis 22“. Der Bereich westlich von Lautern mit seinen Übergangsbereichen zum Waldrand und Heckenstreifen ist gerade beim Neuntöter beliebt und genau dort wurde im vergangenen Jahr ein Heckenstreifen während der Brutsaison geschnitten. Noch mehrere Tage flogen die Elterntiere die Stelle mit Futter an, weil sie ihren Nachwuchs füttern wollten.
Der Neuntöter, die Goldammer, die Amsel, Finken wie der Grünfink oder die Mönchsgrasmücke bevorzugen Hecken zum Brüten. Viele dieser Vögel haben es heute schwer, geschützte Brutbereiche zu finden. Die Funktion einer Hecke geht aber noch über die Schutzfunktion zum Brüten hinaus, denn dort finden sich auch viele Insekten, die als Nahrung anderer Tiere dienen.
Wird eine Hecke im Winterhalbjahr geschnitten, dann hat sie genügend Zeit, sich für die übernächste Saison zu erholen und ihre Funktion wahrzunehmen. Erfolgt ein umfangreicher Schnitt, wenn die Brutzeit begonnen hat, dann kann das fatale Auswirkungen auf die Vögel und auch andere Arten haben.
Kot ist eine Gesundheitsgefahr
Sie werden dann oft schon beim Nestbau oder gar bei der ersten Brut gestört. Das ist auch der Grund, weshalb das Bundesnaturschutzgesetz den Heckenschnitt regelt und Zuwiderhandlungen mit Strafen belegt.
Einzelne überlegte Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses, wo nur ein paar Äste entnommen werden und wenn zuvor eine Kontrolle erfolgt ist, werden akzeptiert. Eine unnötige Belastung und Unruhe im Bereich der Hecken und Gebüsche sollte aber am besten bis in den Sommer hinein vermieden werden. Was für die Vogelwelt gilt, gilt ab dem 1. März auch für die Tiere des Waldes. Für sie beginnt nun auch die Kinderstube und ein sensibles Verhalten ist von jedem Besucher des Waldes zu wünschen. So hat die Gemeinde Lautertal eine Leinenpflicht für Hunde in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli erlassen.
Gerade für die Wildtiere kann ein Hund immer eine natürliche Gefahr bedeuten. Sie schrecken auf, was für trächtige Tiere eine Gefahr für ihre Gesundheit und die ihres Nachwuchses bedeuten kann. Ein verantwortungsvoller Hundebesitzer wird zudem dafür sorgen, dass die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht einfach auf dem Weg, am Wegrand oder gar einer Wiese liegen bleiben. Wird der Kot der Hunde beim Äsen des Grases – egal ob von Wildtieren oder landwirtschaftlichen Tieren – aufgenommen, kann dieses zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen.
Spaziergänger sollten darauf achten, dass landwirtschaftliche Flächen nicht betreten werden. Die Jagdpächter appellieren zudem an die Landwirte, mobile Elektrozäune, Litzen und Streben nach dem Weidegang zu entfernen. Diese können nämlich zu einer lebensbedrohlichen Gefahr für Rehböcke werden, die sich im Frühjahr ihre Gehörne fegen.
Nutzen sie dazu einen solchen Weidezaun, kann es passieren, dass sie sich strangulieren und einen bestimmt unangenehmen Tod sterben. Auch Weidezäune, die unter Strom stehen, sind für diese Tiere schon zur Falle geworden. „Sie sind unter permanenten Stromstößen qualvoll verendet“, weiß Jagdpächterin Monika Müller.
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