Mitgliederversammlung

Immer mehr Bäume im Odenwald sind krank

Die Forstbetriebsgemeinschaft Starkenburg informierte Waldbesitzer über Förderprogramme zur Regulierung von Schäden wegen des Klimawandels

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Awa
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Odenwald. Die Herausforderungen für Waldbesitzer werden immer größer. Schuld daran ist auch der Klimawandel. Das wurde bei der Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Starkenburg und der Privatwald-Winterversammlung des Forstamts Lampertheim in Mörlenbach deutlich.

Forstamtsleiter Steffen Hering und der frühere Lindenfelser Revierförster Dirk Dins, jetzt Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft, informierten die Waldbesitzer darüber ausführlich. Insgesamt 415 Mitglieder hat die Forstbetriebsgemeinschaft, die gemeinsam knapp 8000 Hektar Wald bewirtschaften. Unter den Mitgliedern sind 16 Kommunen, die sich um rund 6900 Hektar Wald kümmern, und 399 Privatwaldbesitzer mit einer Gesamtfläche von circa 1100 Hektar. Im Lauf des vergangenen Jahres sind 15 neue Mitglieder aufgenommen worden.

Nachfrage nach Nadelholz stabil

Die Holzvermarktung und den Holzverkauf übernimmt für den Kommunalwald die Holzverkaufsorganisation Starkenburg. Hier werden alle marktfähigen Sorten – etwa Stammholz oder Industrieholz – vermarktet. Der Verkauf des Brennholzes obliegt den einzelnen Kommunen. Privatwaldbesitzer können sich beim Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach registrieren und darüber ihr Holz vermarkten. Die Holzmarktlage für Nadelholz ist stabil, die Preise sind solide und leicht ansteigend. Eine Ausnahme stellt das Industrieholz dar: Hier ist die Nachfrage eher mäßig und die Preise sind gefallen.

Bei den Laubhölzern ist die Nachfrage an Buchen durchschnittlich, die Preise sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gefallen, wobei Stammholz mit guter bis sehr guter Qualität nach wie vor noch gute Preise erzielt.

Weniger nachgefragt ist die Eiche. Hier können für starke und höherwertige Hölzer jedoch auch gute Preise erzielt werden.

Das Vegetationsjahr 2022/23 war mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,6 Grad eines der wärmsten seit 1881, war zu erfahren. Alle Monate seien wärmer als in der Periode zwischen 1961 und 1990 gewesen. Die Niederschlagsmenge übertraf das langjährige Mittel um fünf Prozent. Ausgerechnet zu Beginn der Vegetationszeit sorgte aber eine mehrwöchige Trockenperiode für das Austrocknen der Oberböden. Das schädigte bis zu 90 Prozent aller Kulturen. Die hohen Niederschlagsmengen Ende Juli / Anfang August haben die Bodenwasserspeicher dann jedoch wieder aufgefüllt.

Der Anteil geschädigter Bäume steigt in den vergangenen Jahren rasant an. Eine Gefahr für den Wald sind bei Fichten, Tannen und Lärchen Buchdrucker beziehungsweise Borkenkäfer. Ein Befall bedeutet, dass der betroffene Bestand so schnell wie möglich aus dem Wald abtransportiert werden muss, um ein Ausbreiten der Schädlinge zu vermeiden.

Rüsselkäfer sorgen für Fraßschäden an Nadelholz-Jungpflanzen. Der Eichenprachtkäfer macht sich – oft in Gesellschaft mit dem Eichenholzbohrer und dem Eichenkernkäfer – an Eichen zu schaffen und sorgt für große Schäden. Außerdem bereiten Pilzbefall, das Eschentriebsterben und im Ried der Maikäfer Sorgen.

Immerhin: Es gibt verschiedene Förderprogramme, mit denen Waldbesitzern unter die Arme gegriffen werden kann. Allerdings ist das Geld knapp. So gibt es beispielsweise vom Bund das Förderprogramm für klimaangepasstes Waldmanagement für kommunale und private Waldbesitzer, die sich verpflichten, sich für die Dauer von 10 bis 20 Jahren an die vorgegebenen Richtlinien zu halten. Die Gemeinde Lautertal und die Stadt Lindenfels haben sich für die Aufnahme beworben.

Hilfe im „Paragrafendschungel“

Ein Kriterium für ein klimaangepasstes Waldmanagement ist die Verjüngung des Vorbestands, bevorzugt durch Naturverjüngung. Bei künstlicher Verjüngung muss man sich an die geltenden Baumartenempfehlungen halten. Auf Kahlschläge soll verzichtet werden. Auch die Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz, sowohl stehend als auch liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden, wird gefordert.

Pro Hektar sollen mindestens fünf Habitatsbäume erhalten werden, die zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Neue Rückegassen für Waldarbeiten müssen Abstände von mindestens 30 Metern zueinander haben. Auf Dünger und Pflanzenschutzmittel soll möglichst verzichtet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Der Waldbesitzer ist angehalten, Maßnahmen zur Wasserrückhaltung zu ergreifen. Auf fünf Prozent der Waldfläche soll der natürlichen Waldentwicklung freier Lauf gelassen werden. Bei Waldflächen über 100 Hektar ist das obligatorisch. Darüber hinaus gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten, etwa diejenigen, die aus der Extremwetterrichtlinie Wald 2021 resultieren. Außerdem gibt es Programme des Landes Hessen. Dirk Dins und Steffen Hering ermutigten die Waldbesitzer, sich mit Fragen an sie zu wenden. Denn durch den „Paragrafendschungel“ und die diversen Förderprogramme durchzublicken, sei nicht einfach. So wusste beispielsweise nicht jeder der Waldbesitzer, dass er Anspruch auf eine Förderung hat, wenn er zur Sicherung einer Straße durch den Wald abgestorbene Bäume fällen lassen muss. awa

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