Lautertal. Bürger der Gemeinde Lautertal können demnächst Zuschüsse beantragen, wenn sie Photovoltaik nutzen. Die Gemeindevertretung hat den Weg für das von der LBL beantragte Förderprogramm frei gemacht. 80 000 Euro stehen zunächst zur Verfügung, wobei im Haushalt 100 000 Euro eingeplant sind. Die Restsumme ist aber noch gesperrt und soll erst freigegeben werden, wenn sich zeigt, wie das Angebot angenommen wird.
Während im Finanzausschuss noch die Meinung vorherrschte, Balkonkraftwerke zunächst von der Förderung auszunehmen, werden sie nun doch eingebunden. Die SPD setzte sich mit diesem Teil eines Antrags durch. Die Freigabe der restlichen 20 000 Euro schon jetzt hatte sie auch gefordert, was aber nicht mehrheitsfähig war.
Anträge bald möglich
Auch die LBL hatte einen Antrag vorgelegt, Balkonkraftwerke in die Förderung aufzunehmen. Während die SPD die Fördersumme auf 100 Euro begrenzen wollte, wurde der LBL-Vorschlag von 250 Euro letztlich beschlossen. Beide Fraktionen begründeten ihre Anträge damit, dass das Bundesprogramm zur Förderung von solarbetriebenen Ladestationen für E-Autos binnen Stunden ausgebucht gewesen sei und daher offensichtlich ein großer Bedarf für Förderprogramme bestehe.
Frank Maus (Grüne) wies darauf hin, dass die Förderbestimmungen vorsehen, dass mit dem Antrag auf einen Zuschuss für große Photovoltaikanlagen auch die Anmeldung der Anlage bei der GGEW als Netzbetreiber sowie die Anmeldung im bundesweiten Marktstammdatenregister für Einspeise-Solaranlagen vorgelegt werden sollen. Dies sei aber nicht möglich, weil diese Unterlagen erst nach der Montage beziehungsweise Fertigstellung der Anlage vorlägen.
Der Gemeindevorstand soll nun die Bestimmung in den Unterlagen anpassen, so dass klar wird, dass die Unterlagen zwar gebraucht werden, aber nicht gleich vorgelegt werden müssen, sondern erst bei der Abrechnung. Darauf verzichten könne man nicht, sagte Bürgermeister Andreas Heun. Schließlich gehe es um die Förderung von Anlagen, die Strom ins Netz einspeisten. Das könne nur nachgewiesen werden, indem die Anmeldung der Anlage vorgelegt werde.
Im Finanzausschuss hatte Heun davon gesprochen, dass Anträge bereits im Oktober möglich sein könnten, wenn die Gemeindevertretung das Zuschussprogramm beschließt. Die Laufzeit ist begrenzt auf Ende 2024 – aber nur, falls das Geld nicht vorher verteilt ist. tm
Das Förderprogramm
Für das Photovoltaik-Förderprogramm der Gemeinde Lautertal stehen insgesamt 100 000 Euro zur Verfügung. Neue Anlagen auf bestehenden Gebäuden sollen mit jeweils 1000 Euro gefördert werden. Sie müssen mindestens fünf Kilowatt-Peak Leistung haben. Für Balkonkraftwerke mit bis zu 600 Watt Einspeise-Leistung gibt es 250 Euro.
Anträge stellen können Bürger aus Lautertal für Vorhaben in der Gemeinde. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Wer für seine Photovoltaik-Anlage also bereits Geld aus einem anderen Zuschusstopf bekommt, kann von der Gemeinde nichts mehr erwarten.
Mit dem Antrag muss ein Angebot beziehungsweise ein Kostenvoranschlag im Rathaus eingereicht werden. Für die Umsetzung ist dann acht Monate lang Zeit. Danach muss nachgewiesen werden, dass die Anlage existiert und das Geld dafür verwendet wurde.
Außerdem einzureichen sind ein Lageplan des Standorts sowie Nachweise zur Anmeldung der Anlage bei der GGEW und im Marktstammdatenregister, in dem alle Photovoltaik-Anlagen verzeichnet sind.
Die Anlage muss mindestens 15 Jahre lang betrieben werden. Wird sie vorzeitig abgeschaltet oder aber aus Lautertal verlegt, behält sich die Gemeinde vor, den Zuschuss anteilig zurückzufordern.
Anträge sollen ab etwa Mitte Oktober eingereicht werden können. Das Programm läuft dann so lange, wie Geld da ist – maximal aber bis Ende des kommenden Jahres.
In Lautertal sind aktuell 366 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3940 Kilowatt-Peak installiert. Nur knapp 32 Kilowatt-Peak davon entfallen auf Balkonkraftwerke. tm
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